08.04.2022 BDC|News
Jahrestagung BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz

BDC|Rheinland-Pfalz und ANC Rheinland-Pfalz veranstalten am 11. Mai 2022 in Mainz ihre Jahrestagung und laden dazu ganz herzlich ein.
Das Programm deckt die Themen Hygiene, Honorar und Haftpflicht ab. Im Rahmen des Verbandstreffens stehen sowohl Wahlen des BDC|Landesverbandes als auch der ANC Rheinland-Pfalz an. Auch vor dem Hintergrund der Wahlen der Kassenärztlichen Vereinigung im Herbst besteht insbesondere das Ziel, weitere berufspolitisch interessierte Mitglieder für die Verbandsarbeit zu gewinnen.
Wann?
11.05.2022, von 18.00 bis 21.30 Uhr
Wo?
KV Rheinland-Pfalz, Hauptverwaltung, Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz
Anmeldung
bis zum 02.05.2022 per Mail unter dr.j.fischboeck@t-online.de oder per Fax an 06324/3032.
Hier geht’s zum Veranstaltungsprogramm: BDC-Jahresversammlung_Rheinland-Pfalz_2022_Flyer
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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Bundesrat, Drucksache 428/19) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU)
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Umfrage Silver Worker 2018: Generation „Active Retirement“
Deutlich mehr als eine Million Senioren gehen neben ihrer Rente noch arbeiten. Davon arbeiten vor allem Akademiker länger. Im Vergleich zu 2003 verdoppelte sich fast die Menge der arbeitenden Senioren. Bei den Beschäftigten Senioren bedeutet dies einen absoluten Anstieg von 100.553 (März 2003) auf 325.911 (Juni 2018). In einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiteten 2003 (März) 547.067 Senioren. Bis Juni 2018 stieg die Anzahl stetig auf insgesamt 1.105.210 Menschen an [1].
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Bausteine der chirurgischen Weiterbildung
Eine einheitliche Weiterbildungsordnung (WBO) ist in Deutschland nicht etabliert. Vielmehr wird die ärztliche Weiterbildung durch die Landesärztekammern auf föderaler Ebene geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Mindestanforderungen hinsichtlich Dauer, Inhalten, Zielen und Dokumentation in den WBO der einzelnen Landesärztekammern niedergelegt sind. Diese sind wiederum an die (Muster-)Weiterbildungsordnung (Muster-WBO) der Bundesärztekammer angelehnt, welche vom Deutschen Ärztetag erarbeitet und verabschiedet wird.
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