24.07.2023 Politik
BMG kündigt Hybrid-DRG für Anfang 2024 an

Die Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2024 eingeführt werden. Das geht aus der aktualisierten Arbeitsplanung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Demnach ist eine Rechtsverordnung für die zweite Jahreshälfte dieses Jahres geplant. Das Ziel ist die Einführung zum Jahresbeginn 2024.
Die neue Regelung der speziellen sektorengleichen Vergütung war mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende vergangenen Jahres ermöglicht worden. Dafür hatte der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen im Sozialgesetzbuch V eingeführt.
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten sich aber nicht fristgerecht auf einen Katalog für die Hybrid-DRG einigen können. Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun am Zug, die Details selbst auf dem Weg der Ersatzvornahme festzulegen.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
26.07.2018 Politik
Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 24.07.2018 in Berlin den Entwurf des "Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz) offiziell vorgelegt. Ziel ist es, gesetzlich Krankenversicherten schneller als bisher zu einem Arzttermin zu verhelfen und Versorgungsalternativen in strukturschwachen Gebieten zu schaffen.
23.07.2018 Krankenhaus
Mindestmengen für Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin Beratungen zu weiteren Mindestmengen aufgenommen. Es geht um die Fragestellung, ob Erfahrung und Routine bei Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen ausschlaggebend für den Behandlungserfolg sind und – gegebenenfalls – wie viele dieser Operationen durchgeführt werden müssen, damit diese Erfahrung vorausgesetzt werden kann. Zugrunde liegen Anträge des GKV-Spitzenverbandes.
20.07.2018 Niederlassung
Telematikinfrastruktur: Praxen können mobile Kartenterminals bestellen
Für die Telematikinfrastruktur benötigen Ärzte und Psychotherapeuten mobile Kartenlesegeräte mit neuen Sicherheitsfunktionen. Die ersten zugelassenen Geräte stehen jetzt zur Verfügung und können bestellt werden.
18.07.2018 Politik
„Wir wollen Notfallpatienten nicht zur Kasse bitten“
"Unser Anliegen ist es, dass Patienten, die krank sind, schnellstmöglich die richtige Versorgung erhalten. Unser Anliegen ist es nicht, Notfallpatienten zur Kasse zu bitten." Dies erklärt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, anlässlich der Diskussion um eine Gebühr in der Notfallversorgung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.