30.03.2026 Politik
Bundesrat passiert: Krankenhausreform tritt zum April 2026 in Kraft

Der Bundesrat hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen und damit den Weg für die weitere Umsetzung der Krankenhausreform freigemacht. Das Gesetz soll bereits Anfang April 2026 in Kraft treten und enthält wichtige Anpassungen an der bisherigen Reform. Ziel ist es unter anderem, die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten, indem ein Teil der Kosten aus staatlichen Mitteln gedeckt wird. Gleichzeitig werden bestehende Regelungen, etwa zu Pflegepersonal-Untergrenzen, flexibler gestaltet. Trotz dieser Änderungen bleibt das Gesetz umstritten, da Kritiker sowohl Nachbesserungsbedarf als auch eine mögliche Abschwächung der ursprünglichen Reform sehen.
Das wird im Reformgesetz geregelt
- Der Transformationsfonds wird zwischen 2025 und 2035 aus Mitteln der Länder und des Bundes finanziert. Der Bund finanziert seinen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur.
- Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Finanzwirksam wird dies erst ab 2030.
- Die Zahl der Leistungsgruppen sinkt von 65 auf 61, gestrichen werden die Leistungsgruppen für Infektiologie, Notfallmedizin, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie.
- Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Klinken werden angepasst, Länder können hier mehr gestalten. Bis zu sechs Jahre kann es Ausnahmen geben, teilweise nur mit Einverständnis der Krankenkassen. Legen Länder bis Ende 2026 Leistungsgruppen fest, können die Krankenkassen kein Veto einlegen.
- Standortdefinitionen: Hier bleibt es bei der Entfernung von 2.000 Meter der Klinikstandorte. Einzelfallabweichungen sind unter Beteiligung der Länder, der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft möglich.
- Die bundeseinheitliche Definition von Fachkliniken – künftig „Level F“ – wird bis 2030 erarbeitet. Bis dahin haben die Länder bei der Zuteilung einen „Ermessensspielraum“.
- Für die Einteilung der Kliniken gelten weiterhin die Level: Level 3U für Universitätskliniken, Level 3 für Maximalversorger, Level 2, Level 1n sowie Level 1i (ohne Notfallversorgung).
- Bei den Hybrid-DRGs sollen ab 2027 auch wieder ambulante Versorgung von Kindern sowie Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.
- Bei der Spezialisierung in der Onkochirugie kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neue Fallzahlgrenzen festlegen, falls dies für die Versorgung in der Fläche notwendig ist.
- In einer Regelung zum Pflegebudget wird klargestellt, welche Tätigkeiten zur Patientenversorgung dienen und welche nicht und somit auch nicht abgerechnet werden können.
- Pflegepersonaluntergrenzen gelten für alle Leistungsgruppen.
- Der Bundes-Klinik-Atlas bekommt beim G-BA seine neue organisatorische Heimat.
Was noch nicht geregelt ist
- Ausführliche Definition der Leistungsgruppen
- Fragen der ärztlichen Weiterbildung
- Berechnungen des Vorhaltebudgets
Weitere aktuelle Artikel
28.03.2019 Praxis
Immer weniger Allgemeinchirurgen in der Fläche
Expertenstatement: BDC kritisiert undifferenzierte Bedarfsplanung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die flächendeckende Patientenversorgung durch Fachärzte zu verbessern, auch in der Chirurgie. Die neue Bedarfsplanung wird nach der Zusammenlegung von Chirurgie und Orthopädie in den kommenden Jahren allerdings dafür sorgen, dass immer mehr klassisch chirurgisch ausgerichtete Facharztsitze von Orthopäden/Unfallchirurgen abgelöst werden.
28.03.2019 Aus- & Weiterbildung
Lunch-Talk des BDC bei der 16. Tagung der Rhein Main AG
Am 09. und 10. Mai 2019 findet in Langen (Hessen) die 16. Tagung der Rhein Main AG Minimal Invasive Chirurgie in der Neuen Stadthalle statt.
27.03.2019 Herzchirurgie
Herzchirurgen fordern Widerspruchslösung
In Deutschland leben 1,8 Millionen Menschen mit einer Herzschwäche, einer Herzinsuffizienz. Davon warten gegenwärtig 700 schwer herzinsuffiziente Patienten auf ein Spenderherz. Viele überbrücken die Zeit mit einem Herzunterstützungssystem. Obwohl die Transplantationszahlen im vergangenen Jahr wieder leicht gestiegen sind, betrachten die deutschen Herzchirurgen den Organmangel mit Sorge und sprechen sich auf einer Pressekonferenz zum 136. Chirurgenkongress für die Widerspruchslösung in Deutschland aus. Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Professor Dr. med. Matthias Anthuber, fordert dies.
21.03.2019 Politik
Investitionsbedarf der Krankenhäuser
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

