19.01.2026 Politik
GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.
Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.
In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.
Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.
Quelle: Bundesärztekammer
Weitere aktuelle Artikel
28.03.2019 Praxis
Immer weniger Allgemeinchirurgen in der Fläche
Expertenstatement: BDC kritisiert undifferenzierte Bedarfsplanung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die flächendeckende Patientenversorgung durch Fachärzte zu verbessern, auch in der Chirurgie. Die neue Bedarfsplanung wird nach der Zusammenlegung von Chirurgie und Orthopädie in den kommenden Jahren allerdings dafür sorgen, dass immer mehr klassisch chirurgisch ausgerichtete Facharztsitze von Orthopäden/Unfallchirurgen abgelöst werden.
28.03.2019 Aus- & Weiterbildung
Lunch-Talk des BDC bei der 16. Tagung der Rhein Main AG
Am 09. und 10. Mai 2019 findet in Langen (Hessen) die 16. Tagung der Rhein Main AG Minimal Invasive Chirurgie in der Neuen Stadthalle statt.
27.03.2019 Herzchirurgie
Herzchirurgen fordern Widerspruchslösung
In Deutschland leben 1,8 Millionen Menschen mit einer Herzschwäche, einer Herzinsuffizienz. Davon warten gegenwärtig 700 schwer herzinsuffiziente Patienten auf ein Spenderherz. Viele überbrücken die Zeit mit einem Herzunterstützungssystem. Obwohl die Transplantationszahlen im vergangenen Jahr wieder leicht gestiegen sind, betrachten die deutschen Herzchirurgen den Organmangel mit Sorge und sprechen sich auf einer Pressekonferenz zum 136. Chirurgenkongress für die Widerspruchslösung in Deutschland aus. Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Professor Dr. med. Matthias Anthuber, fordert dies.
21.03.2019 Politik
Investitionsbedarf der Krankenhäuser
Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt bundesweit deutlich über sechs Milliarden Euro pro Jahr. Dies zeigt die aktuelle Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2019, auf die sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft jetzt verständigt haben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

