18.01.2021 Politik
KBV mit Kommunikationsdienst kv.dox gestartet

Der Kommunikationsdienst kv.dox ist der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angebotene Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Dieser kann jetzt von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten online bestellt und in den Praxen eingesetzt werden. kv.dox passt zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen Konnektoren mit einem E-Health-Update. Mit dem Dienst können Dokumente innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) direkt aus dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) an den ärztlichen KollegInnen genauso wie an die Apotheken oder die Kassenärztliche Vereinigung verschickt werden. Für KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel sei damit “ein alternatives Angebot zu dem der Industrie” geschaffen worden.
Der Gesetzgeber hatte der KBV Ende 2019 die Möglichkeit eingeräumt, selbst einen KIM-Dienst für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten parallel zur Industrie anzubieten.
Umfassende Informationen zur Anbindung des eigenen PVS und zum Angebot der KBV erhalten Sie unter www.kvdox.aquinet.de
Weitere aktuelle Artikel
13.06.2019 Politik
Ausreichende Versorgung mit Blutprodukten zunehmend Frage der Demografie
Die ausreichende Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland wird aufgrund des Demografischen Wandels zu einer immer größeren Herausforderung. Die Zahl der möglichen Blutspender zwischen 18 und 65 Jahren nimmt konstant ab. Gleichzeitig gibt es immer mehr ältere Menschen, die einen höheren Bedarf an Blutprodukten haben
07.06.2019 Politik
Grenzen des Wachstums
Unter dem Titel „Grenzen des Wachstums“ hat sich Helmut Laschet in der Juni-Ausgabe von IMPLICON mit den Daten zur gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2018 auseinandergesetzt. Mit fast 370 Milliarden Euro trägt die Gesundheitswirtschaft zwölf Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei und gibt 7,6 Millionen Menschen Arbeit.
06.06.2019 Stellungnahmen
Stellungnahme: BDC begrüßt MDK-Reformgesetz
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den „Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“.
05.06.2019 Arbeitsrecht
Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

