24.04.2025 Politik
Erhöhung der Entschädigung für Gerichtsgutachten ab Juni

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) beschlossen. Dieses wurde am 10. April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem Artikel 10 zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, womit sich die Entschädigung für Gerichtsgutachten ab 01.06.25 erhöhen werden.
• Honorargruppe M1: 87 statt 80 €
• Honorargruppe M2: 98 statt 90 €
• Honorargruppe M3: 131 statt 120 €
Weitere aktuelle Artikel
22.02.2019 Krankenhaus
Spahn: Zahl der Organspenden kann weiter steigen
Der Deutsche Bundestag hat heute das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das nicht zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten.
20.02.2019 Hygiene
Hygiene in der Arztpraxis: Aktualisierter Leitfaden veröffentlicht
Die zweite Auflage des Nachschlagewerkes zum Hygienemanagement in Arztpraxen kann ab sofort kostenlos heruntergeladen werden. Der aktualisierte Leitfaden berücksichtigt Änderungen der Rechtsgrundlagen sowie den medizinischen Fortschritt.
13.02.2019 EBM
Honorarbericht 2016 der KBV
ie niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten konnten im Jahr 2016 wiederum Honorarzuwächse verzeichnen. Das Plus gegenüber dem Vorjahr betrug im Durchschnitt 2,4 Prozent, wie der jetzt erschienene Honorarbericht der KBV zeigt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.