15.07.2025 Politik
Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.
Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.
Weitere aktuelle Artikel
04.06.2019 Politik
KBV: Digitale Versorgungsstruktur etablieren
Aktiver und gleichberechtigter Akteur wollen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beim Digitalisierungsprozess in der ambulanten Versorgung sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sich der Vorstand der KBV im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) für den Aufbau einer gemeinsamen digitalen Versorgungsstruktur einsetzen. Den Auftrag dazu hat er von der Vertreterversammlung (VV) der KBV erhalten.
03.06.2019 Politik
Zi-Studie: Belegärztliche Versorgung auf dem Rückzug
Im Jahr 2012 lag der Anteil der belegärztlichen Versorgung im Verhältnis zu den Behandlungen in den Hauptabteilungen der Krankenhäuser deutschlandweit bei etwa 3,9 Prozent und ging bis zum Jahr 2016 auf 2,8 Prozent zurück.
01.06.2019 Aus- & Weiterbildung
Einladung zum 137. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
Zusammen mit den Mitveranstaltern, den Gesellschaften für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Kinderchirurgie sowie den übrigen chirurgischen Gesellschaften und Berufsverbänden freuen wir uns, Sie zum 137. Deutschen Chirurgenkongress der DGCH nach Berlin einzuladen (21. Bis 24. April 2020).
30.05.2019 Politik
Bundesärztekammer mit neuer Führungsspitze
Neuer Präsident der BÄK ist Dr. Klaus Reinhardt. Zur Vizepräsidentin der Bundesärztekammer hat der Ärztetag Dr. Heidrun Gitter aus Bremen und Dr. Ellen Lundershausen aus Erfurt. gewählt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

