12.10.2018 Politik
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2018 beträgt 1,96 %
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2017 und des ersten Halbjahres 2018 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2016/erstes Halbjahr 2017) 1,96 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,39 % und für Sachkosten bei 1,26 %.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassungdes Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift “Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 28.09.2018
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