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Quelle: Tempura/istock

Findet innerhalb von sieben Wochen nach einer SARS-CoV-2 Infektion ein operativer Eingriff statt, ist mit einer erhöhten Mortalität zu rechnen. Nach diesen sieben Wochen haben nur noch Patienten mit anhaltender Symptomatik eine höhere Mortalität als Patienten mit vorübergehenden Symptomen oder Patienten, die asymptomatisch waren. Wenn möglich sollte also ein elektiver Eingriff frühestens sieben Wochen nach Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion erfolgen. Patienten mit andauernder Symptomatik profitieren von einer weiteren Verschiebung. 

Das ist Ergebnis einer Studie von Banghu und COVIDSurg Collaborative, die im März 2021 publiziert wurde. Angesichts der aktuellen Pandemiesituation erinnert der BDC noch einmal daran.

Eine britische Konsensusgruppe schließt daraus, dass nach diesen sieben Wochen bei Patienten mit SARS-CoV-2 Infektion und vorübergehender oder gar asymptomatischer Erkrankungsform für Eingriffe keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind. Im anderen Fall müsse auch nach Ablauf dieser sieben Wochen eine Einschätzung zur Wahl des richtigen OP-Zeitpunkts erfolgen. Eine Ausnahme gelte dann, wenn das Hinausschieben des Eingriffes riskanter wäre als das durch SARS-CoV-2 bedingte Komplikationsrisiko.

“Nicht alle Operationen lassen sich verschieben. Und viele Menschen wissen heute noch nicht, dass sie schon morgen operiert werden müssen. COVID-19 ist dann ein erheblicher Risikofaktor, der sich glücklicherweise ausschalten lässt, sprich durch eine frühzeitige Impfung“, zieht Prof. Natascha C. Nüssler, Chefärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Münchner Klinik Neuperlach und Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirugie (DGAV), ein Fazit.

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