16.03.2018 Politik
Online-Fernbehandlung: Chancen der Digitalisierung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die intelligente Nutzung neuer Technologien in der medizinischen Versorgung. Beispielsweise könnten durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes, das in der Ärzteschaft aktuell diskutiert wird, die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden. Als einen Bereich nennt der BVMed die Wundversorgung mit Bildübertragungen von Wunden an den behandelnden Arzt und gemeinsamen Videosprechstunden mit Wundspezialisten.
Offene Fragen
Eine ärztliche Beratung, Rezept-Ausstellen oder den Behandlungsfortschritt begutachten: Müssen Patienten dafür immer in die Arztpraxis? Oder ist das alles in Zeiten der Online-Kommunikation nicht auch möglich, wenn die Betroffenen zu Hause sind? In der deutschen Ärzteschaft wird derzeit über die Abschaffung des Fernbehandlungsverbotes noch in diesem Frühjahr diskutiert. Der BVMed unterstützt diese angedachte Öffnung hin zu mehr Telemedizin.
Verbesserung der medizinischen Versorgung
“Durch die Digitalisierung sind auch im Bereich der medizinischen Versorgung noch viele Verbesserungen für alle Akteure, insbesondere die Patienten, möglich. Während Videosprechstunden könnten beispielsweise die Behandlungserfolge bei chronischen Wunden sehr gut begutachtet werden. Gerade in diesem Bereich könnten so auch Patienten auf dem Land von der Expertise eines Spezialisten profitieren, dessen Praxis zu weit für einen Besuch entfernt liegt”, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Mit der heute bereits sehr weit fortgeschrittenen Technik könnte darüber hinaus eine gute flächendeckende Versorgung nach neuesten wissenschaftlichen Standards sehr viel einfacher erreicht werden. “Die Chancen der Digitalisierung müssen in der medizinischen Versorgung noch besser genutzt werden”, fordert der BVMed.
Laut Medienberichten soll das sogenannte Fernbehandlungsverbot auf dem nächsten Ärztetag im Mai 2018 gelockert werden. Bisher dürfen Ärzte ihre Patienten nur aus der Ferne behandeln, wenn sie sie zuvor einmal persönlich gesehen haben. In mehreren Bundesländern wurde das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte bereits gelockert. Erprobt wird dabei unter anderem, dass Assistenten beim Patienten Bilder einer chronischen Wunde machen, die dann sofort “live” zum Arzt in die Praxis gesendet werden. So können dem Arzt und dem Patienten lange Wege und Zeit erspart werden. Möglich wäre auch, einen weiteren Spezialisten dazu zu schalten.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 16.03.2017
Weitere aktuelle Artikel
02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Die geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte
30.03.2020 Corona
Zustimmung durch Bundesrat zu Gesetzespaketen bei der Bewältigung der Corona-Epidemie
Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.
27.03.2020 Krankenhaus
DIVI: „Wir entscheiden nicht nach Alter!“
Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner bereiten sich auf die schwerste aller Entscheidungen vor: Welchen Patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten und Ressourcen knapp werden? Noch ist es nicht so weit.
26.03.2020 Corona
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Um den erhöhten Finanzbedarf der Krankenhäuser durch die COVID-19-Pandemie auszugleichen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, wurde am 25.3.2020 das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Damit werden einige der belastenden Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes für 2 Jahre ausgesetzt, die Leistungen gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert und weitere finanzielle Zuschüsse ermöglicht.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.