16.03.2018 Politik
Online-Fernbehandlung: Chancen der Digitalisierung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert die intelligente Nutzung neuer Technologien in der medizinischen Versorgung. Beispielsweise könnten durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes, das in der Ärzteschaft aktuell diskutiert wird, die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden. Als einen Bereich nennt der BVMed die Wundversorgung mit Bildübertragungen von Wunden an den behandelnden Arzt und gemeinsamen Videosprechstunden mit Wundspezialisten.
Offene Fragen
Eine ärztliche Beratung, Rezept-Ausstellen oder den Behandlungsfortschritt begutachten: Müssen Patienten dafür immer in die Arztpraxis? Oder ist das alles in Zeiten der Online-Kommunikation nicht auch möglich, wenn die Betroffenen zu Hause sind? In der deutschen Ärzteschaft wird derzeit über die Abschaffung des Fernbehandlungsverbotes noch in diesem Frühjahr diskutiert. Der BVMed unterstützt diese angedachte Öffnung hin zu mehr Telemedizin.
Verbesserung der medizinischen Versorgung
“Durch die Digitalisierung sind auch im Bereich der medizinischen Versorgung noch viele Verbesserungen für alle Akteure, insbesondere die Patienten, möglich. Während Videosprechstunden könnten beispielsweise die Behandlungserfolge bei chronischen Wunden sehr gut begutachtet werden. Gerade in diesem Bereich könnten so auch Patienten auf dem Land von der Expertise eines Spezialisten profitieren, dessen Praxis zu weit für einen Besuch entfernt liegt”, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Mit der heute bereits sehr weit fortgeschrittenen Technik könnte darüber hinaus eine gute flächendeckende Versorgung nach neuesten wissenschaftlichen Standards sehr viel einfacher erreicht werden. “Die Chancen der Digitalisierung müssen in der medizinischen Versorgung noch besser genutzt werden”, fordert der BVMed.
Laut Medienberichten soll das sogenannte Fernbehandlungsverbot auf dem nächsten Ärztetag im Mai 2018 gelockert werden. Bisher dürfen Ärzte ihre Patienten nur aus der Ferne behandeln, wenn sie sie zuvor einmal persönlich gesehen haben. In mehreren Bundesländern wurde das Fernbehandlungsverbot für Modellprojekte bereits gelockert. Erprobt wird dabei unter anderem, dass Assistenten beim Patienten Bilder einer chronischen Wunde machen, die dann sofort “live” zum Arzt in die Praxis gesendet werden. So können dem Arzt und dem Patienten lange Wege und Zeit erspart werden. Möglich wäre auch, einen weiteren Spezialisten dazu zu schalten.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 16.03.2017
Weitere aktuelle Artikel
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
25.10.2022 Politik
KRINKO bemängelt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
In einer Stellungnahme vom 20.10.2022 bemängelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die im Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 in Kraft getreten sind.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.