15.07.2025 Politik
Notfallstrukturen – Übergangsregelung für die gestuften Anforderungen an das vorzuhaltende Fachpersonal gilt bis Ende 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen. Konkret geht es um die Übergangsfristen zur Weiterbildung für das vorzuhaltende ärztliche wie pflegerische Fachpersonal in der Zentralen Notaufnahme der Basisnotfallversorgung (§ 30 Absatz 1 Satz 6 der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern in Verbindung mit § 9 Nummer 2). Neu beschlossen wurde: Die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung soll nun unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich zum 31.12.2025 fort gelten. Ursprünglich sollten die gestuften Vorgaben bezogen auf Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals spätestens fünf Jahre nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildungen im Land zu erfüllen sein. Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert.
Der G-BA hat die gesetzliche Aufgabe, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu definieren. Für jede Stufe der stationären Notfallversorgung hat der G-BA Mindestanforderungen festzulegen.
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14.09.2022 Politik
Japanische Studie – Gleiche OP-Qualität von Chirurgen und Chirurginnen
Laut einer japanischen Studie ist es auch bei schwierigen Krebsoperationen egal, ob ein Mann oder eine Frau operiert. Ein Einfluss auf die Häufigkeit von Komplikationen oder die Sterblichkeit der Patienten ist nicht nachweisbar. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 30.9.2022 unter Verweis auf das British Medical Journal (2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-070568).
08.09.2022 Politik
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GKV-Finanzreserven bei 9,6 Milliarden Euro
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
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Neue Mindestmengen des G-BA zur chirurgischen Behandlung von Brustkrebs und Lungenkrebs
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