20.12.2021 Politik
Neues zum Qualitätssicherungsverfahren Wundinfektionen

Zum 1. Januar startet erneut die einrichtungsbezogene Dokumentation des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Wundinfektionen. Das Verfahren war vom Gemeinsamen Bundesausschuss für ein Jahr ausgesetzt worden. Um die teilnehmenden Praxen bei der Dokumentation zu unterstützen, stellt die KBV eine Praxisinformation sowie diverse weitere Informations- und Serviceangebote zur Verfügung.
Abgabefrist bis 28. Februar
Operierende Ärzte, die sogenannte Tracer-Eingriffe – das heißt vordefinierte Eingriffe und Operationen – durchführen, müssen zur Qualitätssicherung im Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ jährlich ihr Hygiene- und Infektionsmanagement dokumentieren.
Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich im Rahmen einer Online-Befragung.
Die teilnehmenden Ärzte wurden von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bereits informiert. Ihnen steht im Mitgliederbereich ihrer KV ein Webportal zur Dokumentation zur Verfügung. Abgabefrist für die Qualitätssicherungsdokumentation zum Erfassungsjahr 2021 ist der 28. Februar 2022.
Auch Belegärzte müssen wieder dokumentieren
Nach einer dreijährigen Aussetzung startet auch die belegärztliche Dokumentation zum 1. Januar ‒ bezogen auf das Jahr 2021. Ab diesem Jahr können sich Belegärzte der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation des jeweils kooperierenden Krankenhauses – über das Krankenhausinformationssystem – aufwandsarm anschließen. Unbenommen davon bleibt, dass Belegärzte die Fragen – auch gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement – im Webportal ihrer KV beantworten können.
Umfangreiche Informations- und Serviceangebote für Praxen
Um die betroffenen Ärzte bestmöglich zu informieren und auf die Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, stellt die KBV Informations- und Schulungsangebote zur Verfügung (siehe Infokasten unten).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte aufgrund der massiven Probleme im Verfahren im Dezember 2020 beschlossen, das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ für das Kalenderjahr 2021 auszusetzen.
Die KBV hatte vehement eine Justierung des Verfahrens gefordert und den Beschluss des G-BA begrüßt. Nach Anpassungen und Weiterentwicklungen insbesondere bei der Einrichtungsbefragung startet ab Januar 2022 nun erneut die Dokumentation.
Weitere aktuelle Artikel
07.11.2022 DRG
Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden
Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung
01.11.2022 Politik
Zwei gelebte Projekte stellen sich vor
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt? Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
27.10.2022 Vergütung
BfArM veröffentlicht OPS 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
25.10.2022 Politik
KRINKO bemängelt Änderungen im Infektionsschutzgesetz
In einer Stellungnahme vom 20.10.2022 bemängelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die im Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 in Kraft getreten sind.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.