20.12.2021 Politik
Neues zum Qualitätssicherungsverfahren Wundinfektionen

Zum 1. Januar startet erneut die einrichtungsbezogene Dokumentation des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Wundinfektionen. Das Verfahren war vom Gemeinsamen Bundesausschuss für ein Jahr ausgesetzt worden. Um die teilnehmenden Praxen bei der Dokumentation zu unterstützen, stellt die KBV eine Praxisinformation sowie diverse weitere Informations- und Serviceangebote zur Verfügung.
Abgabefrist bis 28. Februar
Operierende Ärzte, die sogenannte Tracer-Eingriffe – das heißt vordefinierte Eingriffe und Operationen – durchführen, müssen zur Qualitätssicherung im Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ jährlich ihr Hygiene- und Infektionsmanagement dokumentieren.
Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich im Rahmen einer Online-Befragung.
Die teilnehmenden Ärzte wurden von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bereits informiert. Ihnen steht im Mitgliederbereich ihrer KV ein Webportal zur Dokumentation zur Verfügung. Abgabefrist für die Qualitätssicherungsdokumentation zum Erfassungsjahr 2021 ist der 28. Februar 2022.
Auch Belegärzte müssen wieder dokumentieren
Nach einer dreijährigen Aussetzung startet auch die belegärztliche Dokumentation zum 1. Januar ‒ bezogen auf das Jahr 2021. Ab diesem Jahr können sich Belegärzte der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation des jeweils kooperierenden Krankenhauses – über das Krankenhausinformationssystem – aufwandsarm anschließen. Unbenommen davon bleibt, dass Belegärzte die Fragen – auch gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement – im Webportal ihrer KV beantworten können.
Umfangreiche Informations- und Serviceangebote für Praxen
Um die betroffenen Ärzte bestmöglich zu informieren und auf die Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, stellt die KBV Informations- und Schulungsangebote zur Verfügung (siehe Infokasten unten).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte aufgrund der massiven Probleme im Verfahren im Dezember 2020 beschlossen, das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ für das Kalenderjahr 2021 auszusetzen.
Die KBV hatte vehement eine Justierung des Verfahrens gefordert und den Beschluss des G-BA begrüßt. Nach Anpassungen und Weiterentwicklungen insbesondere bei der Einrichtungsbefragung startet ab Januar 2022 nun erneut die Dokumentation.
Weitere aktuelle Artikel
27.12.2017 Politik
Neue EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten
Am 25. Mai ist die neue Medizinprodukte-Verordnung der EU in Kraft getreten. In drei Jahren muss die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) verpflichtend umgesetzt werden. Strengere Vorschriften sollen mehr Sicherheit für die Patienten bringen. Für die Hersteller von Medizinprodukten bringt die Verordnung zahlreiche Veränderungen mit sich. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. ist an dem „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung“ (NAKI) beteiligt, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Leben gerufen hat, um ein Konzept für die Übergangszeit und für die Umsetzung der Verordnung zu erarbeiten. Aktuelles Ziel von AWMF und BMG ist unter anderem die Festlegung von Bewertungskriterien auch für „alte Medizinprodukte“.
21.12.2017 Politik
Dabrock: Patient muss Souverän seiner Daten bleiben
Wie Big Data im Gesundheitswesen unter Wahrung von Persönlichkeitsinteressen sinnvoll genutzt werden kann, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates in der aktuellen Ausgabe von „KBV Klartext“
20.12.2017 Aus- & Weiterbildung
Studienplatzvergabe teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar
Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen sind, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die beanstandeten bundesgesetzlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Außerdem verfehlen die landesgesetzlichen Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die Anforderungen, die sich aus dem Vorbehalt des Gesetzes ergeben. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
19.12.2017 Krankenhaus
Digitales Krankenhaus: große Hoffnungen, ernüchternde Realität
Krankenhausärzte verbinden mit der zunehmenden Digitalisierung ihres Arbeitsplatzes große Hoffnungen, vor allem einen Zuwachs an Qualität in den Arbeitsprozessen, schnellere Abläufe und weniger Aufwand als bisher. 80 Prozent sind der Meinung, dass durch die Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus zukünftig weiter verbessert werden kann.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

