01.04.2015 Fragen&Antworten
Müssen die Daten von Patienten in einer Praxisgemeinschaft verfügbar sein?
Frage:
Eine niedergelassene Chirurgin fragt an, ob im Rahmen einer Praxisgemeinschaft die ausscheidende Ärztin einen Anspruch auf Überlassung der Daten der von ihr behandelten Patienten hat.
Antwort:
Nachdem sowohl das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 11.01.2013, Az.: 11 O 172/12) als auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 26.06.2013, Az.: 4 U 28/13) in einem solch gelagerten Fall einen Auskunftsanspruch des Arztes gegenüber dem Betreiber des Internetportals bejahte, entschied nun der für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 01.07.2014, Az.: VI ZR 345/13, dass der in seinem Persönlichkeitsrecht verletzte Arzt von dem Betreiber eines Internetportals Auskunft über die bei ihm hinterlegten Anmeldedaten des Verletzers nicht beanspruchen kann.
Da es sich um eine Praxisgemeinschaft handelt, ist zunächst aus rechtlicher Sicht allgemein zu sagen, dass hier rechtlich selbständige Praxen vorliegen. Aus diesem Grund sind von jedem Arzt eine eigene Dokumentation und ein eigener Datenbestand zu führen. Überdies gilt damit auch die ärztliche Schweigepflicht zwischen den Partnern. Dies hat zur Folge, dass bei einer Praxisgemeinschaft nur die Verwendung von EDV-Systemen zulässig ist, die eine technische Zuordnung der Patientendaten nur zu dessen behandelnden Arzt gewährleistet. Der Zugriff der anderen Praxispartner auf diese Patientendaten ist sowohl während der Tätigkeit als auch nach dem Ausscheiden auszuschließen. Die ausscheidende Ärztin hat deshalb aus Sicht des Verfassers einen Anspruch auf Mitnahme und Überlassung sämtlicher Patientenunterlagen und -daten der von ihr behandelten Patienten.
Heberer J. Müssen die Daten von Patienten in einer Praxisgemeinschaft verfügbar sein? Passion Chirurgie. 2015 März; 5(03): Artikel 08_02.
Autor des Artikels
Dr. jur. Jörg Heberer
Justitiar des BDC, Rechtsanwalt und Fachanwalt für MedizinrechtRechtsanwaltskanzlei Dr. Heberer & Kollegen kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.03.2024 Fragen&Antworten
F+A: Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
Eine Chefärztin fragt an, welche Vergütung sie während des vom Arbeitgeber aufgrund ihrer Schwangerschaft angeordneten individuellen Beschäftigungsverbots erhält.
29.01.2024 Fragen&Antworten
F+A: Behandlung eines Arbeits- oder Schulunfalls durch Vertragsarzt ohne D-Arztanerkennung
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob er ohne D-Arztzulassung einen durch einen Arbeits- oder Schulunfall verletzten Patienten nach der Erstbehandlung weiterversorgen darf und wer die Unfallmeldung an den Unfallversicherungsträger zu veranlassen hat.
29.01.2024 Fragen&Antworten
F+A: Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Vertretungsleistungen und polizeiliche Blutentnahme
Ein niedergelassener Chirurg fragt an, ob vertretungsweise Übernahmen für andere Ärzte im Rahmen des ärztlichen Notdienstes sowie Blutentnahmen für die Polizei umsatzsteuerpflichtig sind.
01.11.2023 Fragen&Antworten
F+A: Letztverantwortung des Operateurs
Ein Oberarzt fragt an, wer die Verantwortung für einen operativen Eingriff trägt, bei dem der Chefarzt zwar die Indikation zur Operation gestellt und die Weisung zu deren Durchführung erteilt hat, jedoch aus Sicht des die Operation durchführenden Oberarztes die Indikation nicht vorliegt, sondern vielmehr ein konservatives Vorgehen angezeigt ist.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.