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Henke fordert Personalvorgaben für Ärztlichen Dienst

Der Marburger Bund begrüßt die Vorschläge zur sachgerechteren Abbildung des Pflegepersonalbedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser, mahnt aber zugleich auch wirksame Maßnahmen zur Entlastung des Ärztlichen Dienstes an. “Die Festlegung auf Personaluntergrenzen geht in die richtige Richtung. Wir brauchen in den Krankenhäusern klare Mindestvorgaben, die nicht unterschritten werden dürfen. Das sind wir den Beschäftigten und den Patienten gleichermaßen schuldig”, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, zur Vorlage der Schlussfolgerungen von Bund und Ländern aus dem Bericht der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus”.

“Die Stellenpläne im Ärztlichen Dienst sind vielfach auf Kante genäht, mehrere Tausend Arztstellen unbesetzt. Es fehlt an Zeit für eine individuelle Patientenversorgung, für eine strukturierte Weiterbildung und eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Politik und Krankenhäuser dürfen sich nicht länger wegducken und die Unterbesetzung im Ärztlichen Dienst ignorieren”, sagte Henke. Mit der Einrichtung einer Expertenkommission zur Bedarfsermittlung im Ärztlichen Dienst könnte geprüft werden, wie im DRG-System der ärztliche Personalbedarf besser abgebildet werden kann.

Der notwendige Personalaufbau könne nur gelingen, wenn ausreichend ärztlicher Nachwuchs für die Krankenhausversorgung zur Verfügung stehe. Dafür reichten die derzeitigen Studienplatzkapazitäten im Fach Medizin aber nicht aus. “Die Länder haben es selbst in der Hand, die Anzahl der Medizinstudienplätze spürbar zu erhöhen und damit dem Ärztemangel entgegenzuwirken.”

Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen

In seiner Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt der Präsident Thomas Reumann zu der von der Koalition und den Ländern geplanten Einführung von Anhaltszahlen für die Personalbesetzung in der Pflege:

“Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsmärkte für Pflegekräfte leer gefegt sind. 6.000 bis 10.000 freie Stellen und eine nahezu deutschlandweite Vollbeschäftigung im Bereich der Pflege machen dies deutlich. Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden, führt zu nicht tragbaren Haftungskonsequenzen und gefährdet am Ende die Versorgung der Patienten, wenn Klinikabteilungen oder Stationen geschlossen werden müssen. Die im Konzept angesprochen Ausnahmeregelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht.

Absolut inakzeptabel ist, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lässt völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden sind. Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Das Konzept wäre zudem nur widerspruchsfrei, wenn die Politik sicherstellt, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen für den Personalbestand von 1,2 Millionen Beschäftigten über das Vergütungssystem eins zu eins ausfinanziert werden würde. Ansonsten bleibt der Rationalisierungsdruck auf den Personalkosten und damit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert bestehen.

Quelle: Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Kurfürstenstr. 132, 10785 Berlin, www.hartmannbund.de, 07.03.2017; Deutsche Krankenhausgesellschaft, Wegleystraße 3, 10623 Berlin, www.dkgev.de, 07.03.2017

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