14.09.2023 Politik
Mehr Mittel ab 2024 in der ambulanten Versorgung

Die Mittel für die ambulante Versorgung werden ab 2024 um knapp vier Prozent aufgestockt. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 13.09.2023 einstimmig eine Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Damit werden die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das nächste Jahr einschließlich der Morbiditätsrate um rund 1,6 Milliarden Euro erhöht.
Mit dem Beschluss sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 beendet. Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten den Vorschlag des unparteiischen Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses. Im Vorfeld hatten beide Seiten das Gremium angerufen, da keine Einigung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband möglich war.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: KBV
Weitere aktuelle Artikel
21.11.2019 Krankenhaus
Kliniken schlagen Alarm und fordern Krankenhausgipfel
Regulieren, Drangsalieren, Strangulieren – so lässt sich die Politik der Bundesregierung gegen die Krankenhäuser in Deutschland zusammenfassen. Mit unrealistischen Personal- und Strukturvorgaben, unzureichender Finanzierung und ungezügelter Kontrollwut der Krankenkassen werden die Krankenhäuser in einem existenzgefährdenden Ausmaß belastet.
13.11.2019 Politik
Keine Experimente: Moderne Vergütung statt Einheits-Bürokratie
In einer gemeinsamen Erklärung erläutern die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, wie dieses Ziel des Koalitionsvertrages in der Praxis am besten erreicht werden kann.
11.11.2019 Krankenhaus
Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
08.11.2019 Politik
Bundestagsentscheidungen zu den neuen Gesetzen
Am 07.11.2019 hat sich der Bundestag mit drei Gesetzesentwürfen aus dem BMG befasst: Ausbildungsregeln für ATA/OTA, Digitale-Versorgungs-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.