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Die Honorarzuwächse der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind leicht gestiegen. Das geht aus dem heute erschienenen Honorarbericht der KBV hervor, der das erste Quartal 2014 beleuchtet. In einem Sonderthema wird auf die Einführung neuer Leistungen eingegangen.

Der Honorarumsatz je Arzt erhöhte sich im ersten Quartal 2014 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2.018 Euro auf 54.081 Euro. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 2,33 Euro auf 62,07 Euro. Dies entspricht jeweils einem Zuwachs von 3,9 Prozent.

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bezeichnete die Honorarzuwächse als ein gutes Ergebnis, was aber nicht ausreiche, um die hochwertige medizinischen Versorgung im Land zukünftig aufrechtzuerhalten. Durch die steigenden Betriebskosten sei das Einkommen vieler Ärzte trotz Umsatzsteigerung gesunken. Er wies ferner darauf hin, dass die rund 165.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach wie vor für etwa jede zehnte Leistung keine Vergütung erhalten.

Höherer Honorarumsatz für alle Arztgruppen

Dem Honorarbericht zufolge konnten im ersten Quartal 2014 alle Arztgruppen und Psychotherapeuten höhere Umsätze erzielen. So verbuchten die Hausärzte im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Plus von 2,2 Prozent je Arzt. Die Vergütung je Behandlungsfall erhöhte sich um 7,2 Prozent.

Im fachärztlichen Versorgungsbereich stiegen die Honorarumsätze im Durchschnitt je Arzt um 5,0 Prozent, je Behandlungsfall um 1,7 Prozent. Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten verzeichneten ein Plus von 6,3 Prozent beziehungsweise 4,4 Prozent.

Gesamtvergütung aller KVen gestiegen

Alle Kassenärztlichen Vereinigungen konnten im Berichtszeitraum eine höhere Gesamtvergütung verbuchen. Sie wuchs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,7 Prozent – das sind insgesamt 387,7 Millionen Euro. Ein Grund ist, dass die extrabudgetäre Gesamtvergütung eine sehr hohe Steigerungsrate von 11,3 Prozent aufweist. Damit hat der Anteil der extrabudgetären Gelder an der Gesamtvergütung zugenommen. Er stieg im Bundesdurchschnitt von 30,8 auf 32,7 Prozent.

Sonderthema: Einführung neuer Leistungen

In seinem Sonderthema widmet sich der Honorarbericht neuen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, die in den Jahren 2009 bis 2013 in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt wurden. Betrachtet werden die Leistungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliches Geld außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bereitgestellt haben.

Im Berichtszeitraum waren dies Leistungen in 13 neuen Leistungssegmenten, darunter die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und das Neugeborenen-Hörscreening. Die Analyse zeigt, dass diese Leistungen in unterschiedlichem Umfang durchgeführt werden: Während die präventiven Maßnahmen zum Schwangerschaftsdiabetes einer Vielzahl von Patienten zugutekommen – fast 250.000 allein im zweiten Halbjahr 2013 –, ist die LDL-Apherese mit knapp 500 Patienten im Jahr 2013 erwartungsgemäß nur für eine kleinere Gruppe von Nutzen.

Ende 2013 machten die neuen Leistungen insgesamt einen Anteil von 0,16 Prozent am Leistungsbedarf der Versicherten aus. „Trotz des relativ geringen Anteils tragen neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erheblich zur Verbesserung der Patientenversorgung bei“, stellte Gassen heraus. Zudem würden neue Leistungen extrabudgetär und damit zu festen Preisen vergütet. Dies sei ein „Schritt in die richtige Richtung“.

Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verwechselt. Der Honorarumsatz ist die Zahlung an den Arzt oder Psychotherapeuten für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der Patienten. Der Umsatz ist nicht mit dem Nettoeinkommen gleichzusetzen.

Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt/Psychotherapeut für seine Arbeit bekommt, beträgt durchschnittlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Aus den anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes finanziert er

  • Praxiskosten, zum Beispiel für Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese Betriebsausgaben sind je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch. Sie betragen im Durchschnitt über alle Gruppen 51,6 Prozent des Honorarumsatzes.
  • Steuerzahlungen (14,9 Prozent)
  • berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent)
  • Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent)

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

Weiterführende Informationen

Honorarbericht für das erste Quartal 2014 (Stand: 16.12.2015, PDF, 1.0 MB)
Alle Honorarberichte der KBV

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de