12.05.2023 Politik
Länder zerlegen Krankenhausreform

Die Bundesländer lehnen einheitliche Qualitätsanforderungen des Bundes ab und torpedieren damit die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach in erheblichem Maße. Der Plan des Bundesministers, die Krankenhäuser in Deutschland in drei Qualitätsstufen (Level I – III) einzuteilen und einheitliche Leistungsgruppen einzuführen, wird damit immer weiter verwässert.
Nach den ersten Sitzungen der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform war Lauterbach auf die Kollegen bereits zugegangen und hatte sich von einigen Positionen verabschiedet. In Ausnahmefällen, vor allem außerhalb der Städte, ist er bereit, den Ländern die Möglichkeit zu bieten, Leistungsgruppen, die eigentlich nur in Krankenhäusern der Level II und III erlaubt werden, in Level-I-Häusern zuzulassen.
Der am Donnerstag verabschiedete Beschluss der 16 Amtschefs äußert „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ und geht auch deshalb in seinen „Kernforderungen“ an die Bundesregierung sehr weit. „Krankenhausplanung ist Ländersache“, heißt es, und müsse „ohne Abstriche in Länderhand bleiben“.
Zwar könnten die Länder die beabsichtigten Versorgungsstufen freiwillig einführen, die Ampelregierung dürfe sie aber nicht vorschreiben: „Vom Bund definierte und vorgegebene Level sind – ungeachtet der Frage ihrer verfassungsrechtlichen Statthaftigkeit – für eine Krankenhausstrukturreform nicht notwendig.“
Die Leistungsgruppen werden ebenfalls in Frage gestellt. Man gesteht zu, dass „bundesweit einheitliche Rahmenfestlegung von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen“ sinnvoll sein könnten, diese Vorgaben dürften aber nicht die Planungshoheit der Regionen untergraben: „Leistungsgruppen und Strukturanforderungen müssen daher zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden.“
Letztlich könnte Berlin also nichts selbst entscheiden, orientieren sollte man sich ohnehin an dem Modell von Nordrhein-Westfalen, wie es heißt. Zusätzlich müsse es „gesetzliche Öffnungsklauseln“ geben, um von den vorgeschriebenen Standards abweichen zu können.
Quelle: FAZ
Weitere aktuelle Artikel
29.04.2019 Politik
Weltärztebund wählt Montgomery zum Vorstandsvorsitzenden
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, wurde auf der Sitzung des Vorstandes des Weltärztebundes (World Medical Association, WMA) am 25.04.2019 in Santiago de Chile einstimmig für zwei Jahre zum Vorsitzenden gewählt.
26.04.2019 Politik
TI-Anschluss: Konnektor bietet optimalen Schutz
Angesichts von Meldungen über angeblich fehlerhaft gelegte Anschlüsse an die Telematikinfrastruktur warnt die KBV vor falschen Schlussfolgerungen. „Bei ordnungsgemäßer Installation dient der Konnektor als Schutz für die Praxis“, stellte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel klar und fügte hinzu: „Die TI ist sicher.“
24.04.2019 Politik
Zeitgemäße Ausbildung zu Gesundheitsberufen
Neuerungen für PTAs, einheitliche Ausbildung für ATAs und OTAs. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat zwei weitere Ausbildungsreformen für Gesundheitsberufe auf den Weg gebracht
18.04.2019 Praxis
Ambulantes Operieren 2018: Tiefe Gräben oder Zusammenarbeit?
Im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin fand am 7. und 8. Dezember 2018 das „4. Forum Ambulantes Operieren“ statt. Gut 120 Betreiber von ambulanten OP-Zentren, Operateure und Anästhesisten tauschten sich über Zukunftsthemen und Rahmenbedingungen des Ambulanten Operierens aus.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.