20.05.2019 Politik
Kulturwandel pro Organspende gefordert

AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Widerspruchslösung bei Organspenden
Die einen sehen den Grund für die seit Jahren rückläufigen Transplantationen in der geringen Zahl aktiver Organspender, andere halten organisatorische Probleme in den Kliniken für entscheidend: Ob man eine doppelte Widerspruchslösung braucht, wie jetzt von Bundesgesundheitsminister Spahn und einigen Abgeordneten gefordert, darüber diskutierten Ärzte und Juristen des gleichnamigen Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V.. Bei ihrem Treffen Mitte April brachten Befürworter wie Gegner wichtige Argumente vor.
115.000 Transplantation werden jedes Jahr weltweit durchgeführt, 4000 davon in Deutschland. Das ist deutlich weniger als in anderen vergleichbaren Ländern. Hierzulande versterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste für ein Organ. „Man hat in Deutschland deutlich schlechtere Überlebenschancen, wenn man ein Organ braucht“, kritisiert Professor Dr. med. Bernhard Banas, Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft. Bislang muss jeder ausdrücklich einer Organspende zustimmen. Diese Zustimmungslösung, die seit 2012 als erweiterte Entscheidungs-lösung geführt wird, soll nach Ansicht zahlreicher Politiker, Ärzte und Juristen in der Hoffnung auf mehr Spenderorgane nun in eine Widerspruchslösung umgekehrt werden: Jeder, der seine Organe nicht spenden möchte, muss dann aktiv widersprechen, oder die Angehörigen müssen dies für ihn tun.
Juristisch berührt die Widerspruchslösung insbesondere das Selbstbestimmungsrecht von Menschen. Dieses Recht würde mit der Widerspruchslösung tatsächlich eingeschränkt, doch deutlich weniger – so die Befürworter – als bei einer obligatorischen Entscheidungslösung. Bei fehlendem Organspendeausweis müssen nach derzeitiger Rechtslage die Angehörigen über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befinden. Doch obwohl laut einer Studie der Charité 58 Prozent aller Bundesbürger Organspender sein wollen, stimmen dann nur 22 Prozent der Angehörigen zu. „Wir können davon ausgehen, dass viele Angehörige nicht im Sinne des Verstorbenen handeln“, betont Professor Dr. iur. Henning Rosenau, Direktor des Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrums Medizin – Ethik – Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. „Außerdem würde die Widerspruchslösung die Angehörigen von einer schweren Entscheidung in der Phase der Trauer entlasten“, so Rosenau. Er ist sich ebenso wie Professor Banas sicher, dass durch eine neue Regelung die Zahl der Organspenden um 20 bis 30 Prozent ansteigen würde, was Meta-Studien belegen und die Entwicklung in den USA zeigt, die zur Widerspruchslösung übergegangen sind. Sie plädieren daher für einen „Kulturwandel“ pro Organspende: „Wir brauchen eine gesellschaftliche Übereinkunft, dass man mit Organspende Leben retten kann.“
Die Kritiker der Widerspruchslösung halten dagegen, dass in den letzten Jahren die Zahl der Organspender um 16 Prozent zugenommen, die Zahl der Organ-Transplantationen aber um 30 Prozent abgenommen habe. „Auch in den Ländern mit einer Widerspruchslösung sind die Organspenden nicht automatisch hoch gegangen“, betont der Theologe Professor Dr. theol. Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg. Er hält es nicht zuletzt deswegen für problematisch, so schwerwiegende Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Menschen vorzunehmen. „Es gibt keine moralische Verpflichtung zur Organspende“, sagt er. „Wir brauchen eine rechtliche Regelung, die die Interessen der Organempfänger berücksichtigt, aber auch die Freiwilligkeit des Spenders sicherstellt.“ Man könne nicht davon ausgehen, dass jeder, der nicht widerspricht, Organspender sein möchte.
Auch würde die Patientenautonomie am Lebensende durch die Widerspruchslösung beeinträchtigt. „Viele Menschen erklären in einer Patientenverfügung, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen. Diese sind aber notwendig, wenn die Organe eines Sterbenden für eine spätere Organspende genutzt werden sollen“, warnt der Theologe. Das könnte zu einem Zielkonflikt zwischen Patientenverfügung und Organspende führen. Schockenhoff plädiert daher für eine obligatorische Entscheidungslösung, bei der sich jeder aktiv mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und dann zu Lebzeiten zwingend eine Entscheidung festhalten muss. Auch glaubt er, dass durch das am 1. April in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammen-arbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO), das Transplantationsbeauftragte und Entnahmekliniken stärkt, die Zahl der Transplantationen steigen wird.
Einig waren sich Ärzte und Juristen darin, dass man die Bundesbürger bestmöglich über die Organspende und die Chancen von Transplantationen aufklären sollte, damit sie in der Lage sind, eine aktive Entscheidung dafür oder dagegen treffen zu können – sei es im Rahmen der erweiterten Widerspruchslösung oder einer obligatorischen Entscheidungslösung. Denn eines ist allen Beteiligten klar: Die Zahl der lebensrettenden Organtransplantationen muss gesteigert werden.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., Birkenstr. 67, 10559 Berlin, www.awmf.org, 16.05.2019
Weitere aktuelle Artikel
05.02.2020 Politik
Verschärfte Meldepflicht für das neue Coronavirus
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das neue Coronavirus erlassen. Danach müssen Ärzte seit Sonnabend alle Verdachts , Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden.
01.02.2020 Fachübergreifend
Das neue Innovationsfondsprojekt „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung“ schafft Einblicke in eine sektorengleiche Leistungserbringung
Patienten sollten in dem Versorgungssetting behandelt werden, das medizinisch die angemessenste Versorgung bietet. Für eine Reihe von Eingriffen ist eine Behandlung sowohl im stationären als auch im ambulanten Sektor denkbar. Sie gelten damit als „sektorengleich“. Zu den Klassikern zählen beispielsweise Koloskopien und Endoskopien, Eingriffe bei Leistenhernien und Katarakten.
01.02.2020 Fachübergreifend
Ambulantisierung in Deutschland: Aufwind durch aktuelle Gesetzesreformen
Das deutsche Gesundheitswesen gehört bekanntlich zu den teuersten Gesundheitssystemen weltweit: 11,5 Prozent des BIP werden für Gesundheit ausgegeben [4]. Ein besonders großer Anteil dieser Ausgaben entfällt auf die stationäre Versorgung von Patienten im Krankenhaus. Ein vergleichsweise großer Kostentreiber ist dabei die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus. Während in der Türkei und in den Niederlanden Patienten im Durchschnitt vier bzw. fünf Tage im Krankenhaus bleiben, liegt die durchschnittliche Verweildauer in Deutschland bei 7,5 Tagen [8].
31.01.2020 Politik
AWMF begrüßt Finanzierung von medizinischen Leitlinien
Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bestehen jetzt Möglichkeiten, medizinische Leitlinien und damit die Leitlinienarbeit der Fachgesellschaften in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. unabhängig zu finanzieren. Es wird zwei Unterstützungsbereiche geben: Die Förderung der Erstellung oder Aktualisierung kompletter Leitlinien über Mittel des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Förderung von Evidenzrecherchen zu einzelnen Fragestellungen in Leitlinien über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin (IQWiG) nach Beauftragung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.