01.12.2006 BDC|Spektrum
Koexistenzvereinbarung BVO/BVOU – BDC
BVO/BVOU und BDC vereinbaren die Regelung ihrer berufsständischen Vertretung dahingehend, dass sie nach Einführung des neuen Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie auch weiterhin ihre bisherigen Aufgabenbereiche wahrnehmen. Der BVO/BVOU nimmt insbesondere die berufspolitische Interessensvertretung der Orthopäden sowie des neuen Facharztes für Orthopädie und Unfallchirurgie wahr. Der BDC vertritt die Interessen im Gesamtgebiet Chirurgie.
Die koexistenzielle Interessensvertretung respektiert Tradition, Leistungsumfang und die spezifischen Aufgaben beider Verbände. Sie ist Grundlage einer wirksamen Vertretung der berufspolitischen Interessen im Gebiet Chirurgie. Der Koexistenz wird dadurch Rechnung getragen, dass die Präsidenten als Mitglieder des jeweils anderen Gesamtvorstands in den Satzungen benannt werden.
Parität und enge Kooperation finden weiterhin ihren Ausdruck darin, dass zwischen beiden Verbänden gemeinsame Gremien, z.B. zur Gebührenordnung, zur Weiter- und Fortbildung und zu den beiden angeschlossenen Akademien, gebildet werden. In Gespräche des Bereiches Orthopädie/Unfallchirurgie werden neben den wissenschaftlichen Fachgesellschaften die beiden Berufsverbände entsprechend ihrer Aufgabenbereiche als gleichberechtigte Partner einbezogen. Beide Verbände ermöglichen ihren neuen Mitgliedern, die sich im Common Trunk oder in der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie befinden, eine freiwillige Doppelmitgliedschaft zu besonderen Konditionen. Eine entsprechende Beitragsordnung und Anmeldeformulare werden erarbeitet.
Weitere Artikel zum Thema
31.03.2020 BDC|Spektrum
60 Jahre BDC – Rück- und Ausblick
Mit dem 60. Lebensjahr ist im normalen Berufsleben ein Ende der ärztlichen Tätigkeiten absehbar, nicht so beim BDC: Bei allen Veränderungen der globalen Politik, besonders auch unter gesundheits- und berufspolitischen Aspekten, war die Entwicklung zu einem der größten chirurgischen Berufsverbände Europas in diesem Ausmaß sicherlich nicht vorhersehbar.
12.03.2020 BDC|News
Work-Life-Balance hält Einzug auch in der Chirurgie
Die leitende Oberärztin und Fachärztin für Chirurgie, Viszeralchirurgie und spezielle Viszeralchirurgie, Frau Dr. Frauke Fritze-Büttner, über den Spagat zwischen Job und Beruf, das Mutterschutzgesetz und ihre Motivation, Chirurgin zu werden.
02.03.2020 BDC|Spektrum
Februarausgabe: Sektorenübergreifende Versorgung in Passion Chirurgie
In der Februarausgabe dreht sich alles um „Sektorenübergreifende Versorgung“. Wir beschäftigen uns mit dem Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit einer telefonischen Lotsenfunktion und integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern vorschlägt.
01.03.2020 BDC|Spektrum
Rechtsbeistand für BDC-Mitglieder
Nachdem im April 1960 der Berufsverband gegründet war, beschloss acht Jahre später der geschäftsführende Vorstand in Hamburg in seiner Sitzung am 10.02.1968 die Schaffung eines Justitiariats und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem Justitiar, Prof. Dr. med. h.c. W. Weißauer. Professor Weißauer erklärte sich damals bereit, für die Beratung in grundsätzlichen rechtlichen Fragen, die mit der Berufspolitik zusammenhängen, zur Verfügung zu stehen und zwar in folgenden juristischen Bereichen: Arztrecht, Straf-, Zivil-, Verfassungs- und öffentliches Recht. 1968 hatte der BDC 1.433 Mitglieder, sein Kassenstand betrug 50.158,61 DM.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.