05.06.2023 Politik
Klinikreform – Länder: Vorhaltefinanzierung und Leistungsgruppen ja, Level nein

Nach den Beratungen mit den Bundesländern vergangenen Mittwoch steht laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach die Grundstruktur der geplanten Krankenhausreform. Die Kernpunkte in Kürze:
Vorhaltepauschalen: Geplant ist – nach einer mehrjährigen Übergangsphase – 60 Prozent der Betriebskostenfinanzierung über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) abzüglich der Pflegepersonalkosten zu berechnen. Das Pflegebudget soll künftig in der Vorhaltefinanzierung enthalten sein.
Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen sollen sich nach den bereits erarbeiteten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen richten. Laut Lauterbach haben Modellierungen der Abschätzung von den Unternehmen Oberender und Bindoc gezeigt, dass 98 bis 99 Prozent der bereits erbrachten Fälle im stationären Bereich den Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) zugeordnet werden können.
Versorgungsstufen/Levels: Bei diesem Punkt besteht nach wie vor keine Einigkeit. Bezüglich der Levels wird der Bund allerdings eine Transparenzübersicht gestalten, die als Deutschlandkarte Patienten zeigen soll, welche Kliniken welche Leistungsgruppen anbieten können, kündigte Lauterbach an. „Wir werden als Bund Qualitätsunterscheide von Klinik zu Klinik transparent machen“, so der Minister. Diese Übersicht soll die Kliniken auch in die drei geplanten Levels einstufen, auch wenn die Bundesländer nach der Reform nicht von diesen sprechen oder die Stufen anders benennen sollten. Neu ist auch, dass es erstmals eine niedergeschriebene konkrete Formulierung hinsichtlich der Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen gibt. „Neben der Zuordnung von Leistungsgruppen verbleiben Möglichkeiten für Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen. So werden bundesweit einheitliche Kriterien entwickelt, nach denen Planungsbehörden Optionen erhalten, bedarfsnotwendige Leistungen auch Kliniken zuzuweisen, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen“, heißt es in dem aktuellen BMG-Papier.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
12.08.2022 Politik
“Unterzeichnen Sie die Petition!”
Mit diesem Worten appelliert der BDC-Vorstand an die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gestartete Petition zu unterschreiben, mit der sie auf zentrale Missstände in der aktuellen Gesundheitspolitik zulasten der niedergelassenen Ärzteschaft aufmerksam machen möchte.
10.08.2022 Krankenhaus
Zeitplan für NRW-Krankenhausreform steht
Der Landesausschuss für Krankenhausplanung hat am Mittwoch (10.8.2022) den Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgestellt.
01.08.2022 Politik
Deutscher Ärztetag: 6.000 neue Medizinstudienplätze und mehr Kindeswohl in Pandemiebekämpfung
Um den steigenden ärztlichen Versorgungsbedarf in einer „Gesellschaft des langen Lebens“ zu decken, richtete der 126. Deutsche Ärztetag 2022 in Bremen an die Bundesländer den Appell, kurzfristig mindestens 6.000 neue staatlich finanzierte Medizinstudienplätze zu schaffen. Auch demografisch bestehe dringender Handlungsbedarf: Die Ärzteschaft stehe vor einer enormen Ruhestandswelle, denn etwa 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte schieden in den kommenden Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben aus.
01.08.2022 Sektorübergreifend
Forum Ambulantes Operieren im November – Jetzt anmelden!
„Ambulantisierung – Wunsch und Wirklichkeit“ - unter diesem Motto des 6. Forums Ambulantes Operieren diskutieren Experten aus Gesundheitswesen, Politik und Berufspolitik im November die Chancen und Grenzen einer integrierten beziehungsweise sektorenübergreifenden Patientenversorgung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.