05.06.2023 Politik
Klinikreform – Länder: Vorhaltefinanzierung und Leistungsgruppen ja, Level nein

Nach den Beratungen mit den Bundesländern vergangenen Mittwoch steht laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach die Grundstruktur der geplanten Krankenhausreform. Die Kernpunkte in Kürze:
Vorhaltepauschalen: Geplant ist – nach einer mehrjährigen Übergangsphase – 60 Prozent der Betriebskostenfinanzierung über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG) abzüglich der Pflegepersonalkosten zu berechnen. Das Pflegebudget soll künftig in der Vorhaltefinanzierung enthalten sein.
Leistungsgruppen: Die Leistungsgruppen sollen sich nach den bereits erarbeiteten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen richten. Laut Lauterbach haben Modellierungen der Abschätzung von den Unternehmen Oberender und Bindoc gezeigt, dass 98 bis 99 Prozent der bereits erbrachten Fälle im stationären Bereich den Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) zugeordnet werden können.
Versorgungsstufen/Levels: Bei diesem Punkt besteht nach wie vor keine Einigkeit. Bezüglich der Levels wird der Bund allerdings eine Transparenzübersicht gestalten, die als Deutschlandkarte Patienten zeigen soll, welche Kliniken welche Leistungsgruppen anbieten können, kündigte Lauterbach an. „Wir werden als Bund Qualitätsunterscheide von Klinik zu Klinik transparent machen“, so der Minister. Diese Übersicht soll die Kliniken auch in die drei geplanten Levels einstufen, auch wenn die Bundesländer nach der Reform nicht von diesen sprechen oder die Stufen anders benennen sollten. Neu ist auch, dass es erstmals eine niedergeschriebene konkrete Formulierung hinsichtlich der Ausnahmeregelungen bei den Leistungsgruppen gibt. „Neben der Zuordnung von Leistungsgruppen verbleiben Möglichkeiten für Länder, in der Fläche eine bedarfsnotwendige stationäre Versorgung sicherzustellen. So werden bundesweit einheitliche Kriterien entwickelt, nach denen Planungsbehörden Optionen erhalten, bedarfsnotwendige Leistungen auch Kliniken zuzuweisen, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen“, heißt es in dem aktuellen BMG-Papier.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere aktuelle Artikel
21.07.2016 Politik
Ärzteatlas 2016: Viele Ärzte, schlecht verteilt
Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der Arztdichte auf einem der Spitzenplätze. Die Zahl liegt um knapp ein Viertel über dem internationalen Durchschnittswert. Der Ärzteatlas 2016 zeigt zudem, dass die Arztdichte in Deutschland zwischen 1991 und 2015 um knapp 50 Prozent zugenommen hat.
07.07.2016 Aus- & Weiterbildung
Medizinstudium: ambulante Versorgung wird gestärkt
Im Praktischen Jahr soll es künftig einen verpflichtenden Ausbildungsabschnitt in der ambulanten Versorgung geben. Außerdem soll die Allgemeinmedizin festes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen werden. Dafür hat sich die Gesundheitsministerkonferenz der Länder ausgesprochen.
30.06.2016 Krankenhaus
KVen müssen bei ambulanten Krankenhausleistungen genau hinsehen!
Im Rahmen einer Strategie-Tagung verabschiedeten Vertreter des BNC und BDC eine gemeinsame Resolution, mit der sie die Kassenärztlichen Vereinigungen zur genauen Prüfung aller im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen auffordern.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.