11.07.2023 Politik
Klinikreform – Einigung auf Eckpunkte

Bezüglich der Eckpunkte, die Grundlage für den zu erarbeitenden Gesetzentwurf sind, gibt es mehrheitlich Einigung (Link zum Eckpunktepapier des BMG am Ende des Beitrags). Bayern votierte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich, alle anderen 14 Bundesländer stimmten der Reform zu.
Die Pläne sehen im Kern vor, das DRG-Vergütungssystem in Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die
Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit.
Große Hoffnung auf dem Weg zu einer sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung setzt man auf die Level-Ii-Krankenhäuser. Die Standorte dieser Häuser sollen „wesentlicher Bestandteil in der ärztlichen und pflegerischen Aus- und Weiterbildung sowie weiterer Gesundheitsberufe“ sein. Im Verbund mit anderen Kliniken sollen sie eine zentrale Rolle in der Weiterbildung von Ärzten sowie Pflegepersonal bekommen.
Level Ii-Krankenhäuser, die auch von Pflegepersonal geleitet werden können sollen, sollen insbesondere durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entstehen, könnten sich aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen heraus entwickeln.
Fachlich-medizinische Entscheidungen würden jedoch ausschließlich ärztlich verantwortet; seitens der pflegerischen Leitung bestehe keine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal, heißt es in dem Papier weiter.
Neben der allgemeinen stationären Behandlung (mindestens Allgemeinmedizin oder Geriatrie, zusätzlich können Innere Medizin und Chirurgie vorgehalten werden) sollen Level Ii- Krankenhäuser beispielsweise folgende Leistungen erbringen können:
– Ambulante Leistungen aufgrund einer vertragsärztlichen Ermächtigung
– Leistungen des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V
– Leistungen nach 115f SGB V (Hybrid-DRGs)
– Ausbau der Leistungen von Institutsambulanzen aus strukturellem Grund mit Zustimmung des Landes
– belegärztliche Leistungen sowie
– Leistungen der Pflege nach SGB V oder SGB XI (mit Ausnahme der stationären Langzeitpflege), insbesondere Übergangspflege nach § 39e SGB V und Kurzzeitpflege
Diese Häuser nähmen allerdings nicht an der Notfallversorgung teil und würden damit grundsätzlich nicht vom Rettungsdienst angefahren.
Für den Anteil, der durch Vertragsärzte erbracht wird, gelte grundsätzlich der mit dem vereinbarten Punktwert bewertete ärztliche Leistungsanteil der jeweiligen EBM-Gebührenordnungsposition. Privatärztliche Leistungen würden durch die niedergelassenen Ärzte auf Grundlage der GÖA berechnet.
Das Eckpunktepapier: Bundesministerium für Gesundheit
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere aktuelle Artikel
01.05.2022 Aus- & Weiterbildung
Nachwuchskampagne NurMut! Immer Luft nach oben
Für das Fach Chirurgie begeistern, ganzheitlich informieren und unterstützen – das ist die Mission der Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ des BDC. In der neu aufgelegten Interviewreihe wollen wir die Facetten der Chirurgie transparent machen und jungen Leuten zeigen, wie Chirurgen und Chirurginnen ihren Beruf leben.
01.05.2022 Politik
BDC-Praxistest: „Ich will Chirurgin werden UND ein Leben außerhalb der Klinik führen“
Eine fiktive Szene 1993 zwischen einer Chirurgin in der Facharztausbildung und ihrem Chef: „Entweder Sie bekommen Kinder oder Sie werden Chirurgin. Teilzeit- Chirurgin werden Sie nicht werden können.“ Sie entschied sich dazu, keine Kinder zu bekommen und ist heute Chefärztin der Viszeralchirurgie eines Krankenhauses.
01.05.2022 Politik
KV-Vertreterversammlung: Wie man hineinkommt und was es bringt
In diesem Jahr wählen die Mitglieder vieler Kassenärztlicher Vereinigungen die nächste Vertreterversammlung (VV) für die Legislatur von 2023 bis 2028. Wer sich dort neu als Delegierte:r engagieren und zur Wahl stellen möchte, spricht am besten zunächst mit einem amtierenden Mandatsträger oder einem sonstigen erfahrenen Kollegen in seiner Region, der sich schon auskennt.
29.04.2022 Aus- & Weiterbildung
Zweitmeiner brauchen Weiterbildungsbefugnis
Viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner scheitern daran, dass neben der Vorlage eines gültigen Fortbildungsnachweises die erforderliche Weiterbildungsbefugnis nicht vorhanden war.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.