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Quelle: KBV

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert. In dem Antrag geht es um die Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) über eine sogenannte “TI-Pauschale”.

“Bundesgesundheitsministerium und gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen”, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Dem Fass den Boden schlage aber aus, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen dazu in Vorleistung gehen müssten, denn bis zur Erstattung könnten bis zu 72 Monate vergehen. “Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung a la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, kritisierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.

Die KBV dagegen schlägt vor, dass künftig GKV-Spitzenverband und TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten vereinbaren, ähnlich wie die Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel.

Zur Pressemitteilung der KBV vom 18.11.2022

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