11.09.2020 Politik
KBV: Digitale Prozesse sektorenübergreifend angleichen

Mit Blick auf den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes hat der KBV-Vorstand die Ungleichbehandlung ambulanter Praxen im Vergleich zu den Kliniken kritisiert. Das geplante Milliardenpaket drohe, „die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen“.
Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens seien wesentliche Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Ressourcenaufwände verbunden, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der KBV. Deshalb sollten jegliche Digitalisierungsmaßnahmen für die an der ambulanten Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen mit gleicher Geschwindigkeit, Intensität und Förderung analog zum stationären Bereich erfolgen.
„Grundsätzlich begrüßen wir die geplanten Fördermöglichkeiten der Krankenhäuser, die Investitionen in die Digitalisierung müssen aber gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen“, forderte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen und fügte hinzu: „Die digitalen Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden.“
Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich lassen
„Es kann nicht sein, dass ‚stationär vor ambulant‘ kommt – gerade während der Corona-Krise hat der ambulante Sektor entscheidend dafür gesorgt, das Ansteckungsrisiko der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden“, betonte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Nun sei die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. „Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben.“
Gefälle der Digitalisierung
„Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an Bund und Länder.
Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können. „Es sind keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen.“
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.09.2020
Weitere aktuelle Artikel
16.04.2019 Politik
Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 1)
Der Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit ist vielen - auch Ärzten - nicht mehr präsent. Fragen von Werten und Ethik sind Kernaufgaben des Kammersystems. Was planen Sie konkret, um Grundlagen, Bedeutung und Notwendigkeit von ärztlicher Freiberuflichkeit bei allen Ärzten und in der Gesellschaft wieder stärker ins Bewusstsein zu rufen?
16.04.2019 Politik
Präsidentenwahl der BÄK: 6 Fragen – 6 Kandidaten (Frage 6)
Selbstständig niedergelassen sein scheint nicht mehr attraktiv zu sein. Soll die Selbstständigkeit gefördert werden?
15.04.2019 Politik
Patientenbedürfnisse müssen wieder im Mittelpunkt stehen
Jeden Tag spüren Patienten, Ärzte und Pflegende den ökonomischen Druck im Gesundheitswesen. In einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem müssen die zur Verfügung stehenden Mittel angemessen, effizient und gerecht verwendet werden. Ökonomische Vorgaben dürfen aber die medizinische Versorgung nicht unangemessen beeinflussen.
10.04.2019 Aus- & Weiterbildung
Das Problem mit der „wissenschaftlichen“ Wahrheit
Ein Statement von Herzchirurg Prof. Dr. Markus Heinemann, Vorstandsmitglied und Editor der wissenschaftlichen Fachzeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.