11.09.2020 Politik
KBV: Digitale Prozesse sektorenübergreifend angleichen

Mit Blick auf den Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes hat der KBV-Vorstand die Ungleichbehandlung ambulanter Praxen im Vergleich zu den Kliniken kritisiert. Das geplante Milliardenpaket drohe, „die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen“.
Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens seien wesentliche Chancen, zugleich aber auch erhebliche zeitliche, finanzielle und strukturelle Ressourcenaufwände verbunden, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme der KBV. Deshalb sollten jegliche Digitalisierungsmaßnahmen für die an der ambulanten Versorgung beteiligten Gesundheitsberufe und Einrichtungen mit gleicher Geschwindigkeit, Intensität und Förderung analog zum stationären Bereich erfolgen.
„Grundsätzlich begrüßen wir die geplanten Fördermöglichkeiten der Krankenhäuser, die Investitionen in die Digitalisierung müssen aber gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen“, forderte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen und fügte hinzu: „Die digitalen Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden.“
Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich lassen
„Es kann nicht sein, dass ‚stationär vor ambulant‘ kommt – gerade während der Corona-Krise hat der ambulante Sektor entscheidend dafür gesorgt, das Ansteckungsrisiko der Pandemie zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden“, betonte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Nun sei die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen. „Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen nicht komplett allein sitzen bleiben.“
Gefälle der Digitalisierung
„Um ein größer werdendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, sind die Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel an Bund und Länder.
Konsequenterweise seien deshalb Regelungen in das Gesetzesvorhaben aufzunehmen, mit denen die aus der Digitalisierung entstehenden Aufwände für die ambulante Versorgung ausgeglichen werden können. „Es sind keine nachvollziehbaren Argumente erkennbar, warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen.“
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.09.2020
Weitere aktuelle Artikel
17.05.2019 Politik
Ärzte sollen Apps verschreiben
Mit einem neuen Referentenentwurf will Bundesgesundheitsminister Spahn die digitale Versorgung verbessern. Dabei geht es um Anwendungen wie digitale Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Außerdem sollen sich Daten der Patienten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern lassen. Und auch die Videosprechstunde soll Alltag werden.
15.05.2019 Politik
Umfrage: Verhalten bei der Verordnung von Heilmitteln
Der Ausschuss Versorgung, Qualität und Sicherheit der DGOU hat eigens eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Problematik der Heil- und Hilfsmittelversorgung auseinandersetzt. Denn Regresse bedrohen nicht nur niedergelassene Kollegen sondern auch ermächtigte Krankenhausärzte. Um Lösungen erarbeiten zu können, soll jetzt eine Umfrage den Istzustand bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erfassen. Nur so können weitere Aktivitäten ergriffen werden, um den aktuellen Zustand zu verbessern.
14.05.2019 Aus- & Weiterbildung
7. Chirurgische Woche für Studierende
Zum siebten Mal findet dieses Jahr die Chirurgische Woche des Universitätsklinikum Tübingen statt – initiiert durch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und den Berufsverband der Deutschen Chirurgen.
13.05.2019 Politik
Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt in Kraft
Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019, in Kraft tritt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.