17.07.2019 Politik
Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, dessen Entwurf heute vom Kabinett beschlossen wurde.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst daher unabhängig von den Krankenkassen organisiert. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz. Gezieltere Prüfungen lassen mehr Zeit für eine gute Versorgung.“
Organisationsreform MDK
- Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stellen künftig keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr dar, sondern werden als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt.
- Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst.
- Die Besetzung der Verwaltungsräte der MD wird neu geregelt. Künftig werden auch Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sowie der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.
Krankenhausabrechnungsprüfung
- Künftig soll die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Dazu wird ab dem Jahr 2020 eine maximale Prüfquote je Krankenhaus bestimmt, die den Umfang der Prüfungen begrenzt.
- Eine schlechte Abrechnungsqualität hat negative finanzielle Konsequenzen für ein Krankenhaus.
- Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen werden systematisch reduziert. Dazu werden durch verschiedene Maßnahmen bestehende Blockaden des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene aufgelöst.
- Statt Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern in vielen Einzelfällen zu prüfen, wird das Verfahren in einer Strukturprüfung gebündelt.
- Unnötige Prüffelder im Bereich der neuen Pflegepersonalkostenvergütung werden vermieden.
- Der Katalog für sog. „ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe“ wird erweitert. Dadurch können die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern künftig konsequenter genutzt und dem heute noch häufigsten Prüfanlass entgegengewirkt werden.
- Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig grundsätzlich nicht mehr zulässig.
- Durch Einführung einer bundesweiten Statistik soll das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter werden.
Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) künftig seine öffentlichen Sitzungen live im Internet übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung stellen. Damit soll die Transparenz seiner Entscheidungen weiter verbessert werden.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 17.07.2019.
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2011 Politik
Erziehung bei der Rente belohnen!
In Relation zu seiner Bevölkerung hat Deutschland weniger Kinder als jedes andere Land der Erde. Wirtschaftliche Stagnation und Rentenkrise sind nur zwei der problematischen Folgen dieser Entwicklung. Zu den Ursachen der demographischen Krise gehört aber sicherlich das umlagefinanzierte System der Rentenversicherung selbst. Dieses System hat die demographische Krise, unter der es nun leidet, selbst mit hervorgerufen.
01.04.2011 Politik
Ethische und ökonomische Perspektiven des Sozialstaats
Den Begriff „Staat“ definiert man allgemein als den gesellschaftliche Gesamt-Apparat, der zum einen über eine institutionalisierte Zentralgewalt mit einem funktionsfähigen stabilen Apparat und territorialer Erstreckung verfügt und zum anderen in einer durch Interessenkonflikte strukturierten Gesellschaft das Gewaltmonopol ausübt. Diese Definition sagt jedoch noch nichts über die Qualität eines Staates aus.
01.04.2011 Politik
GKV – Chancen und Herausforderungen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Wenn die Demografiedebatte sich häufig auf die zu bewältigenden Herausforderungen konzentriert, ist das nur eine Seite der Medaille. Denn zunächst beinhaltet die Veränderung der Bevölkerungsstruktur eine positive Nachricht: Die Menschen leben länger [1], und sie leben länger gesund. Diese begrüßenswerte Entwicklung, die aus Verbesserungen in verschiedensten Lebensbereichen resultiert, rückt leicht in den Hintergrund, wenn in der öffentlichen Debatte der demografische Wandel auf eine Bedrohung der Gesellschaft und ihrer Sozialsysteme reduziert wird.
01.04.2011 Politik
Regionale Unterschiede des demographischen Wandels
Der demographische Wandel wird in Deutschland wie in den meisten anderen europäischen Ländern zu einer leichten Abnahme der Bevölkerungszahl bei gleichzeitiger deutlicher Zunahme der Anzahl der älteren Bevölkerung führen. Innerhalb Deutschlands gibt es jedoch deutliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Geschwindigkeit des Fortschreitens des demographischen Wandels. So wird in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins und des Berliner Umlands, aber auch in ländlichen Gebieten westlicher Bundesländer sowie im zentralen Ruhrgebiet die Bevölkerungszahl bis 2025 deutlich sinken.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.