Häufig wird in Empfehlungen zur Hygiene das Tragen „keimarmer“ Handschuhe empfohlen. Allerdings ist der Begriff „keimarm“ in diesem Zusammenhang bisher nicht definiert.
In der neuen Empfehlung der KRINKO zur Händehygiene (2016) werden hierzu zumindest einige Ausführungen gemacht:
Danach sagt die Bezeichnung „keimarmer Handschuh“ nichts über die mikrobielle Unbedenklichkeit aus, weil die Qualität „keimarm“ bisher nicht geregelt ist. Die KRINKO sieht hier Aufgaben für künftige Normungsarbeiten und sieht den Begriff „keimarm“ gleichbedeutend mit „pathogenfrei“.
Zur Desinfektion von Handschuhen führt die KRINKO aus, dass behandschuhte Hände nur in speziellen Fällen desinfiziert werden sollen. Dazu zählen beispielhaft Situationen, in denen häufiger Handschuhwechsel erforderlich, aber erfahrungsgemäß schwierig realisierbar ist bzw. der Wechsel zu einer Unterbrechung des Arbeitsflusses führt.
Falls Handschuhe desinfiziert werden, müssen sie chemikalienbeständig gemäß EN 374 sein. Der Handschuh soll nur während der Versorgung an ein und demselben Patienten verwendet werden, wobei die KRINKO die mehrfache Verwendung bei aufeinanderfolgenden Blutentnahmen bei mehreren Patienten nicht ausschließt.
Im Intensivbereich sollen Handschuhe nach spätestens 15 Minuten sowie nach jeder Patientenwaschung gewechselt werden, da die Perforationsrate mit Tragedauer zunimmt.
Wenn Handschuhe aus üblichen Pappboxen entnommen werden, soll vor der Entnahme eine Händedesinfektion durchgeführt werden. Eine Bevorratung einzelner Handschuhe in der Kitteltasche ist nicht zulässig.
Der Kurztipp gibt die Meinung der Verfasser wieder.