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Ärztinnen und Ärzte, die noch keinen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzen, müssen sich beeilen. Denn ab dem 1. Juli 2021 ist das Pflicht. Im anderen Fall müssen sie mit einem Honorarabzug von 1 Prozent rechnen.

Den eHBA produziert D-TRUST, ein Unternehmen der Bundesdruckerei. Wenn die zuständige Landesärztekammer den Antrag auf den eHBA freigegeben hat, kann man ihn direkt auf dem Portal von D-Trust bestellen.

Hier gibt es Informationen und Anleitungen zum Antrag.

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