01.03.2019 Politik
Implantateregister kann Patientensicherheit erhöhen, braucht aber Transparenz
Stellungnahme des Aktionsbündnis Patientensicherheit zeigt Ergänzungsbedarf des Gesetzesentwurfs zum Implantateregister auf
Internationale Beispiele zeigen, dass Implantateregister wesentlich zur Erhöhung der Patientensicherheit beitragen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Angaben verlässlich, aussagekräftig und verständlich für Ärzte und Patienten sind. Deshalb begrüßt das Aktionsbündnis Patientensicherheit die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, sieht aber wesentlichen Ergänzungsbedarf, damit das Gesetz diese Wirkung auch entfalten kann.
„Es ist überfällig, dass Erkenntnisse zur Qualität von Implantaten für die Behandlung von Patienten herangezogen werden“ sagt Hedwig François-Kettner, Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit zur anstehenden Gesetzesinitiative, zu der das Bundesgesundheitsministerium für den 26. Februar zur Anhörung eingeladen hat. Erfahrungen beispielsweise aus skandinavischen Ländern zeigen, dass durch gute Register die Rate an Revisionsoperationen halbiert werden konnte. „Damit die Patienten in Deutschland möglichst schnell ähnlich gut geschützt werden wie zum Beispiel in Schweden, sollten die Registerbetreiber verpflichtet werden, die vorliegenden ausländischen Daten zu Implantaten zu integrieren. Im Interesse der Patienten können wir nicht weitere Jahre mit dem mühsamen Aufbau vollständiger Datensätze verbringen.“
Eine weitere, aus Sicht des Aktionsbündnis Patientensicherheit unverzichtbare Ergänzung betrifft die Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse. „Es darf nicht sein, dass die Ergebnisse des Implantateregisters de facto nur einer kleinen Gruppe eingeweihter Experten zu Gute kommen. Ärzte und Patienten brauchen Zugang zu den Erkenntnissen und eine Darstellung, die verständlich ist und klare Aussagen aus den Daten ableitet“, fordert François-Kettner. „Nur wenn Ärzte und Patienten die Informationen erhalten, können sie die Patientensicherheit vor Ort verbessern! Die nötigen Ressourcen hierfür müssen bereitgestellt werden.“
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Am Zirkus 2, 10117 Berlin, www.aps-ev.de, 26.02.2019
Weitere Artikel zum Thema
15.12.2023 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Editorial 12/QIV 2023: Halb leer oder halb voll?
Sie kennen das: Der gleiche Sachverhalt wird oft unterschiedlich betrachtet, das Glas ist eben halb voll oder halb leer.
01.12.2023 Sektorübergreifend
BDC-Praxistest: Neue flexible Ansätze für Sichten auf die medizinischen Daten tun Not
Anzahl und Komplexität von medizinischen Daten zu Patient:innen steigen kontinuierlich – z. B. durch Hinzukommen neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren, Multimorbidität oder Zunahme geriatrischer Fälle. So wird es immer schwieriger und aufwändiger, alle relevanten Daten im Blick zu halten. Dafür können – wie in anderen Branchen oft üblich – Dashboards zum Einsatz kommen, wobei klinische Dashboards eine hohe Flexibilität und Individualität bieten müssen und besondere Anforderungen haben.
24.11.2023 Politik
Bundesrat lehnt Transparenzgesetz zu Klinikreform ab
Das Transparenzgesetz stifte Verwirrung, kritisieren die Länder.
24.11.2023 Politik
Krankenhaureform: Neuer Arbeitsentwurf bis Ende November geplant
Nächstes Bund-Länder-Treffen in der zweiten Januarwoche 2024 zur Verständigung über einen Re-ferentenentwurf.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.