Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte
Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.
Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner bereiten sich auf die schwerste aller Entscheidungen vor: Welchen Patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten und Ressourcen knapp werden? Noch ist es nicht so weit.
Um den erhöhten Finanzbedarf der Krankenhäuser durch die COVID-19-Pandemie auszugleichen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, wurde am 25.3.2020 das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Damit werden einige der belastenden Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes für 2 Jahre ausgesetzt, die Leistungen gemäß Pflegepersonalstärkungsgesetz verbessert und weitere finanzielle Zuschüsse ermöglicht.