Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert.
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
Fast Zweidrittel der Humanmedizin Studierenden in Deutschland planen nach dem Examen ins Ausland zu gehen, laut Umfrage von via medici. Zwölf Prozent von ihnen haben bereits konkrete Auswanderungspläne. Die meisten sind frustriert über die langen Arbeitszeiten. An zweiter Stelle folgt die mangelnde Bezahlung. Im Ausland hoffen die meisten angehenden Ärzte, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Die Schweiz, Großbritannien, Schweden und die USA sind dabei die beliebtesten Auswanderungsziele. Nur fünf Prozent der Examenskandidaten wollen eine Weiterbildung in einem
operativen Fach eingehen, zehn bis zwölf Prozent wären notwendig.
Wichtiges Thema dieses Heftes ist die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal. Nach ersten Zwischenfällen bei sog. Parallelnarkosen hat dieses Thema auch die Tagespresse erreicht. Stellungnahmen und Erklärungen aus chirurgischer, anästhesiologischer und rechtlicher Sicht bilden das Kernthema dieses Heftes. Die klare Botschaft an alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände lautet: „Nur die Fachgesellschaften und Berufsverbände können die ärztliche Tätigkeit definieren und für das jeweilige Fach präzisieren.“ Wir sollten alles unternehmen, um eine Deprofessionalisierung unseres chirurgischen Berufsbildes zu verhindern, bevor auf dem Gesetzgebungsweg ärztliche Tätigkeiten in nichtärztliche Berufsbilder übertragen werden.
Die neue Weiterbildungsordnung für das Gebiet Chirurgie hat Veränderungen herbeigeführt, die bei der Erarbeitung der Musterweiterbildungsordnung durchaus beabsichtigt waren, die in ihrer Dynamik aber vermutlich sowohl von den meisten Beteiligten als auch den Betroffenen erheblich unterschätzt wurden. Das betrifft im Gebiet Chirurgie neben den anderen Fachärzten vor allem und am schwerwiegendsten den neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Vereinigung zweier selbstständiger Gebiete beziehungsweise Schwerpunkte im Gebiet Chirurgie stellt eine wirklich große und umfassende Aufgabe dar, deren Bewältigung erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Wirklichkeit und die berufliche Zukunft der Chirurgen hat.
Das neue Jahr ist erst wenige Wochen alt, der Raketen-Rauch kaum verzogen, die Gläser gerade gespült und schon erscheinen die alten Geister. Daran haben auch die Meilensteine aus 2006 – der neue Arzttarif und die neue Weiterbildungsordnung als Common trunk – nur wenig geändert. Das neue Jahr hat halt
nur so lange eine weiße Weste bis man sie anzieht (H. Fallada) und warum sollte das ausgerechnet in der Chirurgie anders sein. Nichtsdestotrotz – die Probleme bleiben groß, die Auseinandersetzungen versprechen erneut hart zu werden und das Ende ist weiter offen. Was wird 2007 also bringen? Die endgültig geforderte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hat auf Seiten der Krankenhausverwaltungen hektischen Handlungsdruck erzeugt.