Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Oftmals wird gerade die fortschreitende medizinische Technik als „Apparatemedizin“ abgekanzelt und dadurch der Eindruck erweckt, die humanitäre Seite des ärztlichen Handelns würde keine Rolle mehr spielen. Der Patient wäre vielmehr ein Spielball des Fortschrittes, benutzt zur Amortisation neuer Geräte und nicht mehr der Kernbereich des ärztlichen Handelns, wo das Lindern von Leiden im Vordergrund stünde. Auch von juristischer Seite her wird dieses Thema zwar weniger emotional, gleichwohl kontrovers diskutiert. So ist die Frage, wie man mit dem Patienten am Ende seines Lebens umgehen darf und muss, vielfach auch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Beispielsweise ist daran zu denken, wie man als Arzt mit einer vorliegenden Patientenerklärung umgeht. Ist diese rechtlich eher unbedeutend oder vielmehr zwingend bindend?
Voraussetzung kompetenter Chirurgie ist vor allem die kompetente Diagnostik und Analyse. Auf der Suche nach der Therapie des fehlenden Chirurgennachwuches wird gerne an den Ursachen vorbei diagnostiziert. Obwohl die Zukunft der deutschen Chirurgie stets in unseren Händen lag, kam es zu Entwicklungen, die die Zukunftsfähigkeit dieses Faches in Frage stellten.
Die Tatsache, dass „Der Chirurg BDC“, nach seinen Mitteilungen vom September und November 2008 nun bereits ein weiteres Mal die Weiterbildung zum Hauptthema macht, zeigt die Aktualität des Problems. Die Verantwortlichen des Berufsverbandes sind sich des drohenden Chirurgenmangels bewusst und gehen das Problem offensiv an.
Zufriedenheitsanalysen, Umfragen nach studentischen Erwartungen und Diskussionen über die Weiterbildungsstruktur und das Gehalt besetzen seit 2001 fortgesetzt die chirurgische Fachpresse und das Kongresswesen. Noch vor wenigen Jahren hätte ein BDC-Themenheft, das sich nur mit der Weiterbildung von Nachwuchskräften beschäftigt, mehr Kopfschütteln als Interesse ausgelöst. Eine chirurgische Stelle antreten zu dürfen galt als Privileg, das in den nächsten 6 bis 8 Jahren durch jedes Tal der Tränen tragen musste. Doch „dabei sein ist alles“ geht vielleicht noch als olympisches Motto durch – in der klinischen Medizin und ganz besonders in der Chirurgie wollen die jungen Kollegen jedoch nicht mehr nur mitlaufen, sondern siegen.