Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Das ambulante Operieren hinkt in Deutschland nach wie vor deutlich hinter vergleichbaren mitteleuropäischen Ländern hinterher. Die Patienten und die Krankheitsbilder unterscheiden sich im Grunde nicht, auch die ärztliche Qualifikation der operierenden Fächer ist nicht anders. Woran liegt es also, dass wir ambulantes Operieren nicht in größerem Umfang anbieten?
Der Redaktionsplan dieser Zeitschrift wird aus organisatorischen Gründen in der Regel etwa ein Jahr vor Veröffentlichung des Themenhefts oder der angeforderten Publikation erstellt. Zu diesem Zeitpunkt ging die Redaktion davon aus, dass die Krankenhausreform, wenn nicht implementiert, so doch zumindest eine klarere Kontur angenommen hätte.
Die moderne Gesundheitsbranche befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Wandel, der nicht nur medizinische Fortschritte, sondern auch innovative digitale Technologien umfasst. Ein Bereich, der bisher oft manuell und zeitaufwändig organisiert wurde, betrifft die Rotationsplanung für Ärzte in Kliniken.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen engagiert sich seit Jahrzehnten für eine hohe Weiterbildungsqualität im Gebiet Chirurgie. In Zusammenarbeit mit der DGCH und den chirurgischen Fachgesellschaften wurden seit der Jahrtausendwende im Rahmen einer gemeinsamen Weiterbildungskommision Grundlagen für eine moderne und anspruchsvolle Weiterbildung gelegt: Beginnend mit der Einigung auf Weiterbildungsziele in den einzelnen Fachgebieten, über die Gründung von Weiterbildungsakademien für Fachärzte und Weiterbilder, bis zur Entwicklung und Umsetzung von Weiterbildungskonzepten in verschiedensten Medien.
Ein besonderer Schwerpunkt, auf den lange hingearbeitet wurde, ist die Ausbildung von Weiterbildern unter dem Leitwort “Train-the-Trainer”/Mastertrainer. Die Ergebnisse dieser Arbeit dürfen wir Ihnen in diesem Schwerpunktheft unserer Mitgliederzeitschrift ausführlich vorstellen.
Im April 2005 fanden auf Initiative von Prof. Rothmund, damaliger Präsident der DGCH, auf dem Chirurgenkongress sowie später mit der Gründung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) zwei Ereignisse statt, welche das Thema Patientensicherheit in den Fokus der breiten Öffentlichkeit rückten. In der chirurgischen Gemeinschaft und darüber hinaus waren sie Startschuss für koordinierte Initiativen und mittlerweile etablierte Maßnahmen.
Mit anderen Worten: Die Patientensicherheitsbewegung in Deutschland feiert ihren 10. Geburtstag!
Lesen Sie die Ergebnisse einer Umfrage, aber auch weitere Beiträge zum Thema in dieser neuen Ausgabe der Passion Chirurgie!
„Notfälle in der Chirurgie“: Kaum ein anderes Thema kann die Gemeinsamkeiten und die Vielfältigkeit der Chirurgie so gut widerspiegeln. Der Chirurg ist der Primärarzt bei Verletzungen und Schmerzen. Interdisziplinarität, spezielle Fachgebietskenntnisse und Teamwork mit gemeinsamen Handeln sind im Rahmen einer patientenorientierten chirurgischen Notfallversorgung unabdingbar.
Deshalb war genau dieses Thema Schwerpunkt beim diesjährigen Bundeskongress Chirurgie und wir präsentieren Ihnen einige der besten Vorträge in dieser gleichnamigen Ausgabe der Passion Chirurgie in schriftlicher Form.
Mit dem voranschreitenden Zusammenwachsen Europas ist auch die Vereinheitlichung von Normen und gesetzlichen Bestimmungen verbunden. Während man dieser Entwicklung beim Thema „Europäische Gemüsestandards” vergleichsweise gelassen entgegensehen kann, sind die Anstrengungen des Europäischen Kommitees für Normung (CEN bzw. CENELEC) im Bereich Medizin doch wesentlich brisanter.
Mit dieser Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift wollen wir Sie über die für uns Chirurginnen und Chirurgen relevanten Player auf dem Parkett der europäischen Gesundheitspolitik sowie über konkrete Initiativen mit BDC-Beteiligung informieren. Nur so können wir zumindest versuchen, unsere Erfahrungen und Errungenschaften in Behandlung und Qualitätsmanagement in den europäischen Prozess einzubringen.