Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Zuerst einmal einen herzlichen Dank an den Hartmannbund und die weiteren Mitorganisationen, die uns zu diesem besonderen parlamentarischen Abend Jahr für Jahr einladen. Genauso schwierig wie eine Vorhersage des Wetters in diesem Sommer, also „rain or shine“, ist die Frage nach weiteren Gesetzesvorlagen im Gesundheitswesen durch den im Dezember 2021 noch als „Minister der Herzen“ bezeichneten Prof. Karl Lauterbach.
Den neuesten Versuch, die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) voranzubringen, startete am 128. Deutschen Ärztetag BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. In seiner Eröffnungsrede im Mai in Mainz appellierte er erneut an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, die GOÄ endlich anzugehen: „Geben Sie heute, hier und jetzt, das Startsignal für die Novelle der GOÄ, dann sind wir an Ihrer Seite“, so Reinhardt.
Endlich lässt der Wolf das Schafsfell fallen! Seit 30 Jahren prangert der jetzige Gesundheitsminister das in seinen Augen Grundübel des deutschen Gesundheitssystems an: die in seiner Ideologie überflüssige sogenannte „doppelte Facharztschiene“. Schon damals, noch als Bundestagsneuling, hat er diese These mit Billigung seiner Gesundheitsministerin Ulla Schmidt auf allen denkbaren Podien der Republik vertreten, was ihm den Spitznamen Karlchen Überall eingebracht hat.
In dieser Ausgabe PASSION CHIRURGIE stehen die aktuellen politischen Entwicklungen im Fach Orthopädie und Unfallchirurgie im Fokus. Ein Artikel zum Thema Radiusfraktur als eine der häufigsten Verletzungen des Menschen ergänzt diesen Schwerpunkt.
Unsere Vizepräsidentin Frau Professor Seifert hat für diese Ausgabe einen Artikel initiiert, der einen Rundumblick in die europäischen Nachbarländer wirft, um deren Weiterbildung und Berufsstrukturen im Gebiet Chirurgie zu beleuchten.
Bei aller notwendiger Spezialisierung – durch den medizinisch technischen und wissenschaftlichen Fortschritt – darf auch die Gemeinschaft innerhalb der Chirurgie nicht zu kurz kommen. Gemeinsame Werte und Ziele der gesamten chirurgischen Berufsgruppe sind notwendig, um politische Rahmenbedingungen beeinflussen zu können. Dieser Anspruch wird im vorliegenden Heft aufgegriffen und aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie beleuchtet.
In diesem Monat finden zwei Highlights der chirurgischen Kongressszene statt: der Bundeskongress Chirurgie an diesem Wochenende in Nürnberg und ab dem 21. März der 134. Chirurgenkongress in München. Der BDC wird auf beiden Veranstaltungen vertreten sein und vor Ort neben der Mitgliederberatung, eine Rechts- und Versicherungsberatung anbieten. Wenn Sie Fragen haben oder sich beraten lassen wollen, kommen Sie an unseren neu gestalteten Stand. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Der Schwerpunkt der vorliegenden Ausgabe von PASSION CHIRURGIE liegt in diesem Monat in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG). Sie lesen hier u. a. das Editorial von Herrn Professor Gehrke, dem Vertreter der MKG-Chirurgie im BDC sowie zwei weitere Fachartikel zum Thema.
Was hat der Fischfang mit dem BDC zu tun? Was braucht die Verbandsarbeit: Angeln oder Fischen? Die Antwort gibt Herr Dr. Rüggeberg in seinem Editorial zur vorliegenden Ausgabe von PASSION CHIRURGIE: Beides! Wie ein geduldiger Angler müssen wir die Fische, mal klein, mal groß an Land ziehen, aber die großen Projekte müssen wir gemeinsam stemmen. Wir brauchen fest geflochtene Netze, das „Networking“, um in der Politik oder der Selbstverwaltung etwas zu erreichen. Wir bilden Allianzen, weshalb der BDC in den Gremien der KBV und der Bundesärztekammer regelmäßig vertreten und beim DIMDI und in vielen anderen Institutionen tätig ist. In dieser Ausgabe der Passion Chirurgie finden Sie ein gemeinsames Thesenpapier von BDC, BDI, dem Verband leitender Krankenhausärzte und dem Verband der Krankenhausdirektoren mit den Anforderungen an die Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl 2017. Denken Sie daran: Am 22. März 2017 findet die BDC-Mitgliederversammlung im Rahmen des 134. Chirurgenkongresses in München statt. Wir freuen uns, Sie dort zu treffen.
Die gemeinsame Mitgliederzeitschrift von DGCH und BDC ist ein großer Schritt und ein greifbarer Erfolg. Deshalb wünschen wir uns zum neuen Jahr eine zahlreiche und interessierte Leserschaft mit gemeinsame Ideen.
Der Fokus der Januarausgabe liegt auf der Kinderchirurgie. Besonders hier darf die Forderung nach ökonomischer Effizienz den ärztlichen Entscheidungsprozess niemals primär beeinflussen. Der klinische Nutzen für die Patienten muss klar im Vordergrund stehen. Für chirurgisch kranke Säuglinge, Kleinkinder und Kinder kann dieser Anspruch nur durch spezialisierte kinderchirurgische Expertise und spezielle klinische Erfahrung mit entsprechender Versorgungsqualität erfüllt werden.