Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht von einer Revolution, wenn es um die Krankenhausreform geht. Zweifelsohne haben die jüngsten Reformvorschläge das Potenzial, die deutsche Versorgungslandschaft radikal zu verändern.
Weg von einer Bettenplanung und hin zu einer Leistungsgruppensystematik. So war zumindest einer der zentralen Gedanken im Rahmen der Krankenhausreform. Durch die Leistungsgruppen sollte der regionale Versorgungsbedarf der Bevölkerung sowie die landeseinheitlichen Qualitätskriterien sorgfältig und angemessen berücksichtigt werden. Doch was nun? Ist die Leistungsgruppenzusage futsch?
Junge, warum hast du nichts gelernt? Die neue Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) soll die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessern. Ärztliche Weiterbildung
jedoch, wird hierin noch klein – beziehungsweise selten – geschrieben. Doch worum geht es hier genau? Und welche Konsequenzen hat
die Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung?
Die neue Weiterbildung 2018, aktualisiert am 29.06.2023 [1], und die geplante Gesundheitsreform, vor allem der Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), der am 16.03.2024 zur Ressortabstimmung eingebracht wurde [2], werden zu erheblichen Veränderungen für die chirurgische fachärztliche Weiterbildung führen.
Der Herbst und die Bundestagswahl sind nah und die erste PASSION CHIRURGIE nach dem Sommer widmet sich der Gefäßchirurgie und der Gesundheitspolitik.
Den Themenkreis Gefäßchirurgie eröffnet der Schwerpunktartikel „Chirurgische Therapie der primären Varikosis“ von PD Dr. Claus-G. Schmedt der Gefäßchirurgie. Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG), macht unter dem Motto „Dem Nachwuchs verpflichtet“ die Nachwuchsförderung zu einer der wichtigsten Aufgaben der Fachgesellschaft. Darüber und über die Exzellenz-Akademie, die zusätzlich den Führungskräftenachwuchs fördert, erfahren Sie mehr im Artikel „Meilensteine der Gefäßchirurgie“ von Prof. Dr. Markus Steinbauer.
In diesem Zusammenhang ist für die BDC-Nachwuchskampagne „Nur Mut! Kein Durchschnittsjob: ChirurgIn“ ein neuer Vertreter der Gefäßchirurgie benannt worden und stellt sich hier im Interview vor: Prof. Dr. med. Christian Reeps.
Am 24. September wählen wir! Damit Sie sich ein besseres Bild über die Pläne der Parteien machen können, haben wir einige gesundheitspolitische Wahlprüfsteine abgefragt, zu denen die etablierten Parteien in dieser Ausgabe Stellung nehmen.
Unter dem Eindruck des 120. Ärztetages haben Sie vielleicht auch schon den Gedanken gehabt: Wie viel Mensch ist angesichts der zunehmenden Digitalisierung zukünftig in der Medizin und vor allem in der Chirurgie noch notwendig? BDC-Vizepräsident Herr Dr. Rüggeberg greift diese Fragestellung in seinem Editorial „Schöne Neue Welt“ auf.
Die Digitalisierung spielt vor allem für die heranwachsende Generation von Chirurginnen und Chirurgen eine große Rolle – sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Herr Dr. Krüger, Beauftragter für Nachwuchsförderung im BDC, geht in seinem Artikel auf die daraus entstehenden Herausforderungen für die chirurgische Nachwuchsarbeit ein.
Ein ganz anderes, aber nicht minder spannendes Thema, sind die Ergebnisse unserer Umfrage zum „Operieren von Nahestehenden“. Im zugehörigen Artikel von Herrn Dr. Knuth können Sie die Erfahrungen nachlesen, die Kolleginnen und Kollegen gesammelt haben, die einen Verwandten oder Freund operieren sollten oder operiert haben.
im Fokus PLASTISCHE CHIRURGIE – PROBLEMLÖSUNG MIT TRADITION
Im Laufe der Zeit hat die Plastische Chirurgie viele große und namhafte Chirurginnen und Chirurgen begeistert. Die chirurgische Gemeinschaft im Berufsverband und der wissenschaftlichen Fachgesellschaft haben dazu beigetragen, die Plastische Chirurgie als eigenständige chirurgische Säule zu etablieren. Der Behandlungsschwerpunkt der ästhetischen Chirurgie macht nur einen geringen Teil der Faszination für das Fachgebiet der Plastischen Chirurgie aus – was Laien oft nicht klar wird, da das Bild des „Schönheitschirurgen“ nach wie vor sehr verbreitet scheint.
In dieser Ausgabe wollen wir auch fachfremden Chirurginnen und Chirurgen einen Einblick in die Plastische Chirurgie geben. Denn nur wer ein Grundverständnis für die Belange anderer Fachgebiete entwickelt, kann kollegial agieren und zur Stärkung der chirurgischen Gemeinschaft gegenüber Politik, Selbstverwaltung und Öffentlichkeit beitragen.
In dieser Ausgabe berichten wir vom Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg und dem 134. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Im Zentrum des Bundeskongresses von BDC, BNC und BAO stand die Diskussion um die Zukunft der freiberuflichen Fachärzte nach der Bundestagswahl 2017.
Politiker nahmen Stellung, Themen wie Portalpraxen, Einholung von Zweitmeinungen sowie Terminservicestellen wurden erörtert und stehen in dieser Ausgabe im Fokus. Um „Verantwortung, Vertrauen, Sicherheit“ ging es beim Kongress der DGCH, der die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen diskutierte. Wie ist die Pflegesituation in Deutschland und bei den europäischen Nachbarn? Wie ist der Zustand der Notfallversorgung? Ergänzt wird die Nachlese um einen Bericht zum Nachwuchs-Kongress „Staatsexamen & Karriere“, der in diesem Jahr erstmalig auf dem Kongress der DGCH stattfand.
Das Fazit beider Kongresse: Unterschiedliche Standpunkte der Akteure müssen unter Einbeziehung der Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung, den wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbände offen diskutiert werden! Nur wer die „Einheit in der Chirurgie“ lebt, kann medizinischen Nachwuchs für die Chirurgie begeistern. Anregungen dafür liefern wir in dieser Ausgabe.