Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Eine der zahlreichen gesundheitspolitischen Gesetzesinitiativen in diesem Herbst betrifft die Reform der Notfallversorgung. Der BDC und die DGCH haben sich zum vorliegenden Referentenentwurf vom 3.6.2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme positioniert und die angestrebte Entlastung der Krankenhaus-Notaufnahmen und der Rettungsdienste grundsätzlich begrüßt.
Bis zuletzt gab es am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) viel Kritik. Einige Tage vor der 2./3. Lesung im Bundestag einigte sich die Regierungsfraktion schließlich auf ganze 51 Änderungsanträge. Der BDC hat die wichtigsten Anträge für Sie geprüft und sieht Licht und Schatten bei den Änderungen, die noch Eingang in das KHVVG fanden.
Zum Auftakt des neuen Jahres haben wir in der Januar-Ausgabe wieder eine „bunte Mischung“ aus interessanten Inhalten zusammengestellt: Themen wie „Organisation einer Akutschmerztherapie in der Chirurgie“, „Beste Karrierechancen in der Viszeralchirurgie und in der Thoraxchirurgie“ und einiges mehr.
Hinweisen möchten wir auch auf die Vorstellung der Themen-Referate des BDC. Seit Herbst 2018 läuft in der PASSION CHIRURGIE eine Artikelserie, in der sich die Referate inhaltlich und personell vorstellen, um Transparenz zu schaffen und interessierte BDC-Mitglieder an der Referatearbeit zu beteiligen. Damit soll der BDC den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in Klinik und Praxis adäquat gewachsen sein.
Die Dezember-Ausgabe der PASSION CHIRURGIE verabschiedet Sie aus dem alten Jahr mit einem CME-Artikel zu distalen Radiusfrakturen bei Kindern, wirft einen Blick zurück auf Aktivitäten von DGCH und BDC und gibt einen Ausblick auf Kongresse, Programme und Mitgliederversammlungen beider Verbände im kommenden Jahr. Im Panorama behandeln wir noch ein besonders forderndes Thema: den Umgang mit schwierigen Patientinnen und Patienten.
Die vorliegende Ausgabe der PASSION CHIRURGIE widmet sich der Neurochirurgie, die sich mit allen operativ zu behandelnden Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems befasst. Das Fach bietet ein reiches Spektrum für Spezialisierungen und strahlt eine besondere Faszination aus. Operationen am Gehirn sind meist sehr aufwendig und Millimeter können über lebenslange Schäden beim Patienten entscheiden. Fingerspitzengefühl ist also gefragt.
Die Oktoberausgabe der Passion Chirurgie spannt thematisch einen weiten Bogen von den spezifischen endoskopischen Verfahren in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, dem akuten Skrotum sowie minimalinvasiven Verfahren bei Neugeborenen und Säuglingen über Ausbildungsproblematiken im Zeitalter der Robotik bis hin zu unseren verbandsinternen Themen und dem beliebten “Blick über den Tellerrand” mit dem Panorama-Beitrag “Vom Cockpit auf den OP-Tisch”.