Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal mit insgesamt 225 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm
Notfall-Patienten sollen in der passenden Versorgungsebene entsprechend ihrem Bedarf vom richtigen Arzt behandelt werden. Dieses Ziel verfolgen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Marburger Bund (MB). Gemeinsam wollen sie Verantwortung für eine integrierte Notfallversorgung übernehmen, vereinbarten beide Seiten bei einem Spitzentreffen in Berlin, an dem der Vorstand der KBV und mehrere Vorstandsmitglieder des MB teilnahmen.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände befürwortet die Position der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Konzepts „KBV 2020“, die Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll einzusetzen. „Der Digitalisierungsprozess ist kein Selbstzweck, muss aber dort vorangetrieben werden, wo nachhaltig Entbürokratisierung und Versorgungsverbesserung erreicht werden können“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, amtierender Sprecher der Allianz und Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland.
Ambulantisierung - Ein wachsender Anteil an Patienten wird in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte versorgt. Das stellt eine Chance dar, um Versorgung zukunftsfest zu machen, auch durch eine gezieltere Verteilung der finanziellen Ressourcen.