Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Junge, warum hast du nichts gelernt? Die neue Krankenhausreform, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
(KHVVG) soll die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessern. Ärztliche Weiterbildung
jedoch, wird hierin noch klein – beziehungsweise selten – geschrieben. Doch worum geht es hier genau? Und welche Konsequenzen hat
die Krankenhausreform für die ärztliche Weiterbildung?
Die neue Weiterbildung 2018, aktualisiert am 29.06.2023 [1], und die geplante Gesundheitsreform, vor allem der Referentenentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), der am 16.03.2024 zur Ressortabstimmung eingebracht wurde [2], werden zu erheblichen Veränderungen für die chirurgische fachärztliche Weiterbildung führen.
Zuerst einmal einen herzlichen Dank an den Hartmannbund und die weiteren Mitorganisationen, die uns zu diesem besonderen parlamentarischen Abend Jahr für Jahr einladen. Genauso schwierig wie eine Vorhersage des Wetters in diesem Sommer, also „rain or shine“, ist die Frage nach weiteren Gesetzesvorlagen im Gesundheitswesen durch den im Dezember 2021 noch als „Minister der Herzen“ bezeichneten Prof. Karl Lauterbach.
Den neuesten Versuch, die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) voranzubringen, startete am 128. Deutschen Ärztetag BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. In seiner Eröffnungsrede im Mai in Mainz appellierte er erneut an Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, die GOÄ endlich anzugehen: „Geben Sie heute, hier und jetzt, das Startsignal für die Novelle der GOÄ, dann sind wir an Ihrer Seite“, so Reinhardt.
Schwerpunktthema im April ist die Shuntchirurgie – ein oft unterschätzter Bereich der Gefäßchirurgie. Zwei Experten, E. Metzler und Prof. Dr. G. Krönung, beschreiben die Entwicklung und den Status der Shuntchirurgie. Das Besondere in dieser Ausgabe: ein Shuntpatient berichtet über seine Erfahrungen und eine ehemalige Chirurgin erzählt über ihren Weg zum Coaching.
Natürlich finden Sie auch wieder interessante Beiträge aus der Politik, zu rechtlichen Themen und Internes aus dem BDC und der DGCH.
Wir begrüßen Sie zu unserer Märzausgabe und gleichzeitig begrüßen wir unsere neue Geschäftsführerin Frau Dr. med. Friederike Burgdorf. Sie hat zum 16. März die Geschäftsleitung des BDC und der BDC Service GmbH übernommen und wird künftig auch die Inhalte von PASSION CHIRURGIE mitgestalten.
Im Fokus der Märzausgabe stehen das wichtige Thema „Operieren in der Schwangerschaft“ und die Änderungen des Mutterschutzrechts. Aber auch die aktuellen DRG-Änderungen aus 2018 und viele weitere Artikel warten auf Sie.
An dieser Stelle möchten wir Sie auch noch einmal zum 136. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie mit dem Motto „Volle Kraft voraus – mit Herz, Hand und Verstand!“ einladen. Wir freuen uns, Sie an unserem Stand (351, Foyer OG) zu treffen!
Die Februar-Ausgabe legt den Fokus auf die Adipositaschirurgie. Weltweit sind über 300 Millionen Menschen adipös, was die WHO als Pandemie einstuft. Aber welche Möglichkeiten für die chirurgische Behandlung stehen in Deutschland zur Verfügung? Neben vielen anderen Themen stellen wir Ihnen wieder zwei neue BDC-Themen-Referate vor und laden Sie nochmal zu den Mitgliederversammlungen von DGCH und BDC ein, die auf dem Chirurgenkongress Ende März in München stattfinden.
Vom 22. bis 23. Februar 2019 findet der Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg statt und der BDC ist natürlich mit einem Info-Stand dabei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Fragen, kommen Sie vorbei!
Zum Auftakt des neuen Jahres haben wir in der Januar-Ausgabe wieder eine „bunte Mischung“ aus interessanten Inhalten zusammengestellt: Themen wie „Organisation einer Akutschmerztherapie in der Chirurgie“, „Beste Karrierechancen in der Viszeralchirurgie und in der Thoraxchirurgie“ und einiges mehr.
Hinweisen möchten wir auch auf die Vorstellung der Themen-Referate des BDC. Seit Herbst 2018 läuft in der PASSION CHIRURGIE eine Artikelserie, in der sich die Referate inhaltlich und personell vorstellen, um Transparenz zu schaffen und interessierte BDC-Mitglieder an der Referatearbeit zu beteiligen. Damit soll der BDC den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in Klinik und Praxis adäquat gewachsen sein.