Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Medizin 4.0: Robotik, Big Data, E-Health – nur einige Schlagworte, die oft fallen, wenn es um die digitale Chirurgie geht. Aber was genau wird sich für Chirurginnen und Chirurgen ändern? Darüber haben wir beim Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg mit Stefan Stoll gesprochen. Er ist Leiter des Studiengangs Wirtschaftsinformatik an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen Schwenningen. Auch durch die Zusammenarbeit mit Medizintechnik-Unternehmen beschäftigt Stoll sich schon seit einigen Jahren mit der Digitalisierung in der Chirurgie.
Patientensicherheit, Hygiene, Qualitätsindikatoren und Fehlermanagement standen beim 20. Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg im Vordergrund der Diskussionen und Fortbildungen. „Die Ansätze aus dem Koalitionsvertrag zur sektorenübergreifenden Versorgung müssen jetzt im Sinne der Patientensicherheit in die Tat umgesetzt werden“, fordert Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). „Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland brauchen genau wie alle anderen Fachärzte vernünftige Rahmenbedingungen, v.a. bei der Honorierung, um die Sektorengrenzen zu überwinden und die Qualität der Versorgung weiter zu verbessern.“
Eine Kölner Ärztin hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit Ihrer Klage auf Löschung vom Ärztebewertungsportal jameda.de durchgesetzt. Die Speicherung personenbezogener Arztdaten mit Bewertungen von Patienten ist durch Internetportale laut BGH nur dann zulässig, wenn diese als "neutrale Informationsmittler" auftreten. Durch die Ausgestaltung des Werbeangebots trete diese Eigenschaft bei jameda.de allerdings soweit zurück, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Ärztin überwiege. Das Portal hat bereits Konsequenzen gezogen.
Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben im Jahr 2017 erstmals die Marke von 1 Milliarde Euro pro Tag überschritten. Für 2017 prognostiziert das Statistische Bundesamt (Destatis) einen Anstieg der Gesundheitsausgaben gegenüber 2016 um 4,9 Prozent auf 374,2 Milliarden Euro.