15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar

Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere aktuelle Artikel
01.06.2026 Aus- & Weiterbildung
Why I do it – Meine Passion für Chirurgie: Frederik Schlottmann
In dieser Ausgabe lesen Sie das vierte Interview unserer neuen Kolumne „Why I do it: Meine Passion für Chirurgie“, die das Ziel verfolgt, positive Identifikationsangebote für das Berufsbild Chirurg:in zu schaffen und persönliche Einblicke in die Motivation hinter diesem anspruchsvollen Fach zu geben.
26.05.2026 Politik
Stellungnahme zum GeDIG-Referentenentwurf
Die Chirurgie positioniert sich zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen.
21.05.2026 Politik
Gesundheitsausschuss beschäftigt sich mit der Apothekenreform
Die KBV nimmt dazu Stellung.
15.05.2026 Politik
Position zur Einführung eines Facharztes für klinische Akut- und Notfallmedizin
Der BDC spricht sich gegen die Einführung aus.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

