15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar

Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere aktuelle Artikel
15.06.2026 Politik
Notfallreform: O+U-Facharztpraxen könnten das System erheblich entlasten
Der BDC bezieht mit seiner Pressemitteilung erneut Stellung.
10.06.2026 Politik
DKG und KBV: Sparen an Bürokratie statt an Arzt und Patient
Entbürokratisierung ist eines der Kernthemen des BDC.
01.06.2026 Aus- & Weiterbildung
Der BDC-Leitfaden Weiterbildung im Verbund
Sie möchten in Ihrer Klinik, Ihrem Medizinischen Versorgungszentrum oder Ihrer Praxis weiterbilden? Sie sind Arzt oder Ärztin in Weiterbildung und haben Fragen oder möchten sich zu Ihren Rechten und Möglichkeiten informieren? Wir haben da etwas für Sie!
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.

