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Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal mit insgesamt 225 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Hygienesonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen.

„Eine Kernaufgabe der Krankenhäuser ist und bleibt es, ihre Patienten so gut wie möglich vor gefährlichen Erregern zu schützen. Aus dieser Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten entlässt auch das Sonderprogramm Hygiene die Krankenhäuser nicht. Vielmehr handelt es sich um eine zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser, die diese zur besseren Versorgung der Patienten auch nutzen sollten“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Förderung im Detail

Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.522 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.275 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 154 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 33 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 14 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker und Fachärzte mit einer Spezialisierung im Bereich Infektiologie verwendet. Beträge in Höhe von etwa 24 Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden.

Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 ausgewertet worden. Bislang liegen für etwa 41 Prozent der in diesen drei Jahren vereinbarten Fördergelder Bestätigungen vor. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa die Hälfte der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Weitere Bestätigungen stehen noch aus.

Hintergrund

Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen.

Quelle: GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin, www.gkv-spitzenverband.de,  21.07.2017

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