01.05.2025 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Viruzide Händedesinfektion bei Versorgung von HPV-Patienten

Frage:
Wir haben immer wieder Anfragen zum Umgang mit Patienten mit Humanen Papillomviren im Operationsbereich. Gemäß VAH-Liste benötigen wir den Wirkbereich „viruzid“ für die Flächendesinfektion. Benötigen wir dies auch für die hygienische Händedesinfektion bei Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Oberflächen? Oder ist begrenzt viruzid PLUS ausreichend?
Antwort:
HPV-Viren sind unbehüllte DNA-Viren. Also wären viruzide Desinfektionsmittel anzuwenden. „Begrenzt viruzid PLUS“ reicht nicht zur Inaktivierung des Surrogate-Virus Polyoma SV-40. Ob Desinfektionsmittel mit dem Wirkbereich „begrenzt viruzid PLUS“ bei HPV-Virus ausreichend wirksam wäre, ist wohl gegenwärtig nicht bekannt. Allerdings kann aus dem RKI-Ratgeber für Ärzte auch abgeleitet werden, dass „gemäß Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten (…) bei der Behandlung von Patienten mit Papillomviren generell keine über die Basishygiene hinausgehende Maßnahmen erforderlich [sind].
Im Rahmen der Basishygiene sind in Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Desinfektion von Medizinprodukten mit Schleimhautkontakt grundsätzlich nur Mittel oder Verfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit gegen behüllte und unbehüllte Viren (mit dem Wirkungsbereich viruzid) anzuwenden (siehe KRINKO-Empfehlung).“
Also wären im Rahmen der Basishygiene auch keine besonderen Händedesinfektionsmittel erforderlich. Die begrenzt viruziden Händedesinfektionsmittel sind zwar nicht ausreichend wirksam, aber der Infektionsweg der HP-Viren erscheint nicht gegeben – es sei denn, es kommt nach Kontamination zum Schleimhautkontakt mit den Händen.
Laserbehandlungen von Condylomata acuminatas (Feigwarzen) sollten nur in künstlich belüfteten OP-Sälen der Klasse IA nach DIN 1946/4 durchgeführt werden. Im Laserrauch findet sich HPV-DNA. Ob die DNA (das Virus) auch infektiös ist, ist nicht untersucht. Der Rauch wird durch die TAV-Decken im Wesentlichen nach unten abgedrängt. Der wahrnehmbare Geruch nach Rauch zeigt aber an, dass dieser auch in den Respirationstrakt gelangt. Daher sollten ungeimpfte Mitglieder des OP-Teams FFP2-Masken ohne Ausatemventil tragen und nach dem Ausziehen der Schutzhandschuhe eine viruzide Händedesinfektion durchführen (Literatur: FRAUENARZT 56 (2015) Nr. 10, 898–903)
Nosokomiale Infektionen durch HPV wurden nach unserer Kenntnis noch nie eindeutig nachgewiesen. Das Risiko beim Einsatz nicht viruzid wirksamer Händedesinfektionsmittel erscheint also gering. Bei einem potenziell krebserregenden Virus ist aber Vorsicht geboten.
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Viruzide Händedesinfektion bei Versorgung von HPV-Patienten. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 04_03.
Autor:innen des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
01.05.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienisch korrekte Blutentnahme
Vor dem Stechen ist die Haut an der Einstichstelle mit einem alkoholischen Hautdesinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Einwirkzeit beträgt immer mindestens 15 Sekunden, egal ob mit einem keimarmen (werkseitig sterilisiert, vor Ort aber nicht steril) Tupfer gewischt wird oder Abtrocknen abgewartet wird. Auf jeden Fall soll die Einstichstelle beim Stechen trocken sein, da ansonsten Schmerz – bedingt durch den Alkohol - angegeben wird.
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
01.02.2018 Hygiene
Hygiene-Tipp: Allergie auf Händedesinfektionsmittel?
Die alkoholische Händedesinfektion ist so häufig wie nur möglich durchzuführen und sie führt normalerweise auch zu keinen Hautschäden. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, dass Präparate eingesetzt werden, die frei von Parfümen sind, da diese Allergien auslösen können.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.