01.01.2015 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Tragen von Kopftüchern im Gesundheitswesen

Gelegentlich wird – insbesondere von muslimischen Mitarbeiterinnen – der Wunsch geäußert, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Das Tragen von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen auch bei der direkten Arbeit am Krankenbett verursacht grundsätzlich keine hygienischen Probleme.
Bestimmte Rahmenbedingungen im Sinne der Tragedauer, des Kontaminationsschutzes und der Bedingungen der Aufbereitung müssen aber eingehalten werden:
Kopftücher sollen täglich – bei Verschmutzung oder Kontamination sofort – gewechselt werden. Dies ist im Allgemeinen nur möglich, wenn sie wie Berufskleidung vom Arbeitgeber gestellt werden. Daher sollten Mitarbeiterinnen, die Kopfbedeckungen tragen wollen, neben der Berufskleidung auch Kopftücher gestellt werden.
Die Kopfbedeckung muss so getragen werden, dass ein Verrutschen oder Herabfallen ausgeschlossen ist. Sehr große Kopftüchern können beispielsweise unter den Kragen des Oberteils gelegt werden, damit eine unbeabsichtigte Kontamination ausgeschlossen werden kann.
Ferner gilt generell für textile Kopfbedeckungen:
- Sie müssen frei von sichtbaren Beschmutzungen sein.
- Sie müssen im Allgemeinen täglich gegen frisch gewaschene Kopfbedeckungen getauscht werden. In medizinischen Bereichen mit hoher Kontaminationsmöglichkeit und einer antizipierbar häufigen Wechselfrequenz stehen auch Einwegkopftücher zur Verfügung, die für die Mitarbeiterinnen bereitgestellt werden können.
- Sie sollen dicht anliegen und die Haare gut bedecken.
- Sie müssen maschinell in definierten Reinigungs-Desinfektions–Waschverfahren aufbereitet werden können. Maschinelle Verfahren mit Temperaturen von mindestens 60°C oder mindestens 40°C zuzüglich einem Desinfektionswaschmittel sind notwendig.
Im OP, beim Legen eines ZVK und in Isolierzimmern sind Kopftücher nicht erlaubt und z. B. durch Einmalhauben zu ersetzen.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.10.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten
Nicht selten führen gesundheitliche Probleme, vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit im OP. Folge kann Krankschreibung oder vorzeitige Rente sein. Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die gerne weiterarbeiten wollen. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig, zu beraten und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.
01.09.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Was tun bei einem Ausfall der raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) im OP-Saal?
Wenn die RLT-Anlage intraoperativ durch technischen Defekt ausfällt, muss die laufende Operation zu Ende geführt werden. Sofern möglich, erfolgen weitere geplante Operationen in einem anderen OP-Saal mit funktionierender RLT-Anlage.
01.06.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Verunreinigungen der Gewebe bei TAV-OP-Decken
Zum Erzielen einer turbulenzarmen Verdrängungsströmung (TAV) ist in OP-Sälen der Raumklasse Ia nach DIN 1946-4 über dem OP-Feld eine Gewebedecke montiert. Diese wird u. a. im Rahmen von endoprothetischen Operationen durch Blut bzw. Gewebespitzer kontaminiert.
01.05.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Qualitätsanforderungen an Mund-Nasen-Schutz
Häufig kursieren im Internet Bilder von Operationsteams mit unter der Nase getragenem Mund-Nasen-Schutz (MNS) und sichtbaren Bärten. Kaum diskutiert wird dagegen das Problem von qualitativ schlechtem MNS. Es fehlt beispielsweise das CE-Kennzeichen. Manchmal ist sogar ausdrücklich vermerkt, dass die Maske keine medizinische Maske ist und nicht für den Arbeitsschutz verwandt werden darf.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.