01.01.2015 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Tragen von Kopftüchern im Gesundheitswesen

Gelegentlich wird – insbesondere von muslimischen Mitarbeiterinnen – der Wunsch geäußert, bei der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. Das Tragen von Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen auch bei der direkten Arbeit am Krankenbett verursacht grundsätzlich keine hygienischen Probleme.
Bestimmte Rahmenbedingungen im Sinne der Tragedauer, des Kontaminationsschutzes und der Bedingungen der Aufbereitung müssen aber eingehalten werden:
Kopftücher sollen täglich – bei Verschmutzung oder Kontamination sofort – gewechselt werden. Dies ist im Allgemeinen nur möglich, wenn sie wie Berufskleidung vom Arbeitgeber gestellt werden. Daher sollten Mitarbeiterinnen, die Kopfbedeckungen tragen wollen, neben der Berufskleidung auch Kopftücher gestellt werden.
Die Kopfbedeckung muss so getragen werden, dass ein Verrutschen oder Herabfallen ausgeschlossen ist. Sehr große Kopftüchern können beispielsweise unter den Kragen des Oberteils gelegt werden, damit eine unbeabsichtigte Kontamination ausgeschlossen werden kann.
Ferner gilt generell für textile Kopfbedeckungen:
- Sie müssen frei von sichtbaren Beschmutzungen sein.
- Sie müssen im Allgemeinen täglich gegen frisch gewaschene Kopfbedeckungen getauscht werden. In medizinischen Bereichen mit hoher Kontaminationsmöglichkeit und einer antizipierbar häufigen Wechselfrequenz stehen auch Einwegkopftücher zur Verfügung, die für die Mitarbeiterinnen bereitgestellt werden können.
- Sie sollen dicht anliegen und die Haare gut bedecken.
- Sie müssen maschinell in definierten Reinigungs-Desinfektions–Waschverfahren aufbereitet werden können. Maschinelle Verfahren mit Temperaturen von mindestens 60°C oder mindestens 40°C zuzüglich einem Desinfektionswaschmittel sind notwendig.
Im OP, beim Legen eines ZVK und in Isolierzimmern sind Kopftücher nicht erlaubt und z. B. durch Einmalhauben zu ersetzen.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
01.09.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Welche Kontrollen einer Sterilgutverpackung (Sterilbarrieresystem) sind vor der Operation notwendig?
Vor der Operation sind verschiedene Kontrollen der Sterilgutverpackung notwendig, um sicherzustellen, dass das Instrument oder das medizinische Gerät, das darin enthalten ist, steril ist und somit keine Infektionsrisiken für den Patienten darstellt.
01.08.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Freigabe aufbereiteter Medizinprodukte
Nach der KRINKO/BfArM-Empfehlung (2012) endet die Aufbereitung von Medizinprodukten mit der dokumentierten Freigabe zur Anwendung.
01.06.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Feuchtarbeit – Chirurgen eher nicht mehr betroffen
Bisher wurde das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen für kumuliert mindestens zwei Stunden als Feuchtarbeit angesehen. Die im Oktober 2022 aktualisierte TRGS 401 (Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen) gibt dies nicht mehr vor.
01.05.2023 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Handys im OP-Saal
Die Nutzung privater Mobiltelefone im OP-Saal hat zu unterbleiben. Sie stören den Ablauf der Operation und mindern vermutlich die Konzentration des OP-Teams. Lange ist bekannt, dass Gespräche während einer Operation trotz Tragen eines chirurgischen Mund-Nasen-Schutzes die Luftkeimzahl an Mikroorganismen aus der Mundflora erhöhen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.