01.10.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten
Nicht selten führen gesundheitliche Probleme, vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit im OP. Folge kann Krankschreibung oder vorzeitige Rente sein. Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die gerne weiterarbeiten wollen. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig, zu beraten und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Soweit Kosten entstehen, sind diese vom Arbeitsgeber zu tragen; alternativ kann ein Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung versucht werden, da diese für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist.
Beispiel: Eine ältere Mitarbeiterin im OP hatte eine Ermüdungsfraktur am Fuß mit langer Arbeitsunfähigkeit und erheblichem Leidensdruck, möchte jedoch gerne weiterarbeiten. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig und muss sie beraten. In Frage kämen beispielsweise Einlagen oder gegebenenfalls auch spezielle Schuhe, die jedoch auch den hygienischen Ansprüchen (Desinfizierbarkeit) genügen müssen. Kostenträger ist der Arbeitgeber; gegebenenfalls kann versucht werden, bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zu erhalten.
Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass nicht andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, sich ebenfalls persönliche Schuhe – gegebenenfalls auf eigene Kosten – für den OP zu beschaffen. Hier ist also die OP-Leitung gefordert.
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Engelberg H, Rudke M, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten. Passion Chirurgie. 2022 Oktober; 12(10): Artikel 04_05.
Autoren des Artikels
Dr. rer. soc. oec. Wolfgang Popp
GeschäftsführerPrime Networks AGLautengartenstrasse 144052Basel kontaktierenDr. Heike Engelberg
Betriebsärztlicher DienstUniversitätsklinikum EssenDr. Meike Rudke
KrankenhaushygienikerinSt. Johannes Hospital DortmundProf. Dr. rer. nat. et rer. medic. habil. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygiene/ UmweltschutzUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus DresdenDr. rer. nat. Wolfgang Kohnen
Stellvertretender Abteilungsleiter im Bereich Krankenhaushygiene, Krankenhaushygieniker, Beauftragter für das QualitätsmanagementAbteilung für Hygiene und InfektionspräventionUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzVorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH)Weitere Artikel zum Thema
01.11.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Müssen chirurgische Instrumente nach sechs Stunden aufbereitet werden?
Die gängige Praxis ist, dass chirurgische Instrumente innerhalb von maximal sechs Stunden nach Nutzung gereinigt und desinfiziert werden. Je länger Verschmutzungen antrocknen, desto schwieriger lassen sie sich entfernen. Lagern die Instrumente in dieser Zeit feucht im Entsorgungscontainer, kann das Antrocknen der Verschmutzungen verhindert werden, aber es kann zur Korrosion (z. B. Chlorid-Korrosion durch Blutreste) kommen.
01.09.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Was tun bei einem Ausfall der raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) im OP-Saal?
Wenn die RLT-Anlage intraoperativ durch technischen Defekt ausfällt, muss die laufende Operation zu Ende geführt werden. Sofern möglich, erfolgen weitere geplante Operationen in einem anderen OP-Saal mit funktionierender RLT-Anlage.
01.06.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Verunreinigungen der Gewebe bei TAV-OP-Decken
Zum Erzielen einer turbulenzarmen Verdrängungsströmung (TAV) ist in OP-Sälen der Raumklasse Ia nach DIN 1946-4 über dem OP-Feld eine Gewebedecke montiert. Diese wird u. a. im Rahmen von endoprothetischen Operationen durch Blut bzw. Gewebespitzer kontaminiert.
01.05.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Qualitätsanforderungen an Mund-Nasen-Schutz
Häufig kursieren im Internet Bilder von Operationsteams mit unter der Nase getragenem Mund-Nasen-Schutz (MNS) und sichtbaren Bärten. Kaum diskutiert wird dagegen das Problem von qualitativ schlechtem MNS. Es fehlt beispielsweise das CE-Kennzeichen. Manchmal ist sogar ausdrücklich vermerkt, dass die Maske keine medizinische Maske ist und nicht für den Arbeitsschutz verwandt werden darf.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.