01.10.2022 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten

Nicht selten führen gesundheitliche Probleme, vor allem bei älteren Arbeitnehmer:innen zu Einschränkungen der Einsatzfähigkeit im OP. Folge kann Krankschreibung oder vorzeitige Rente sein. Es gibt aber auch MitarbeiterInnen, die gerne weiterarbeiten wollen. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig, zu beraten und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Soweit Kosten entstehen, sind diese vom Arbeitsgeber zu tragen; alternativ kann ein Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung versucht werden, da diese für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben zuständig ist.
Beispiel: Eine ältere Mitarbeiterin im OP hatte eine Ermüdungsfraktur am Fuß mit langer Arbeitsunfähigkeit und erheblichem Leidensdruck, möchte jedoch gerne weiterarbeiten. In diesem Fall ist der Betriebsarzt zuständig und muss sie beraten. In Frage kämen beispielsweise Einlagen oder gegebenenfalls auch spezielle Schuhe, die jedoch auch den hygienischen Ansprüchen (Desinfizierbarkeit) genügen müssen. Kostenträger ist der Arbeitgeber; gegebenenfalls kann versucht werden, bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zu erhalten.
Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass nicht andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, sich ebenfalls persönliche Schuhe – gegebenenfalls auf eigene Kosten – für den OP zu beschaffen. Hier ist also die OP-Leitung gefordert.
Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Popp W, Engelberg H, Rudke M, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Teilhabe am Arbeitsleben im OP erhalten. Passion Chirurgie. 2022 Oktober; 12(10): Artikel 04_05.
Autor:innen des Artikels
Weitere aktuelle Artikel
01.10.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wundspüllösungen müssen steril sein
Sofern eine Wunde gespült werden soll, muss die Spüllösung steril sein. Sofern Leitungswasser benutzt wird, ist Erregerfreiheit mit einem z. B. auf eine Dusche aufgesetzten Sterilfilter (Durchlässigkeit < 0,2 µm) erreichbar. Dieser muss personenbezogen eingesetzt werden, da die Gefahr der retrograden Kontamination und damit der Übertragung von Erregern von der Außenseite der Filterfläche besteht. Wenn der Patient die Wundspülung selbst durchführt, besteht ein Kontaminationsrisiko durch Handlingfehler.
01.09.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sterile Binden im OP
Es gibt Berichte, dass die Verordnung von sterilen Binden im Rahmen des Sprechstundenbedarfs im OP durch die Prüfungsstelle der Vertragsärzte nicht akzeptiert wurde. Nach deren Meinung würden im OP keine sterilen Binden benötigt.
01.07.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Vorsicht bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Hautdesinfektionsmittel
Zunehmend wird empfohlen, remanent wirksame Hautdesinfektionsmittel einzusetzen, z. B. im Rahmen der präoperativen Hautdesinfektion oder vor dem Legen eines zentralen Venenkatheters (ZVK).
01.06.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde die Medizinprodukte-Betreiberverordnung geändert. Die Vorschrift, wonach die KRINKO/BfArM-Empfehlung umzusetzen ist, findet sich nicht mehr in § 4, sondern in § 8 der geänderten Verordnung.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.