01.10.2014 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Schmuck und Fingernägel

Im April 2014 ist die Neufassung der TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe) erschienen.
In ihr heißt es in Kapitel 4.1.7 „Schmuck und Fingernägel“:
Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine
- Schmuckstücke,
- Ringe, einschließlich Eheringe,
- Armbanduhren,
- Piercings,
- künstliche Fingernägel und
- sogenannte Freundschaftsbänder
getragen werden. Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.
Außerdem kann nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auch Nagellack und Nagelgel in allen Bereichen untersagt werden, in denen eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen ist.
Die Regelungen der TRBA sind ähnlich einer staatlichen Verordnung umzusetzen.
Autoren des Artikels

Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow
Chefarzt des Hygiene-Instituts der REGIOMED-Kliniken Bayern/ Thüringen kontaktieren
Prof. Dr. med. Walter Popp
Ärztlicher LeiterHyKoMed GmbHVizepräsident der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) kontaktierenWeitere aktuelle Artikel
01.12.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Hygienepersonal fehlt noch in vielen Krankenhäusern
Nach einer Antwort der Bundesregierung im Jahr 2017 verfügen immer noch viele Krankenhäuser über keinen Krankenhaushygieniker und sogar keine Hygienefachkraft.
01.11.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Lagerung von Speisen auf Station
Auf vielen Krankenhausstationen sind oft – vor allem mittags – Patienten nicht anwesend, wenn das Essen ausgegeben wird. Dies ist meist auf gleichzeitig laufende Diagnostik zurückzuführen. Auf manchen Stationen betrifft dies bis zu 50 Prozent der Patienten. Fast alle Patienten möchten im Verlauf des Nachmittags, wenn sie zurück sind, ihr Essen noch zu sich nehmen.
01.10.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Wundspüllösungen müssen steril sein
Sofern eine Wunde gespült werden soll, muss die Spüllösung steril sein. Sofern Leitungswasser benutzt wird, ist Erregerfreiheit mit einem z. B. auf eine Dusche aufgesetzten Sterilfilter (Durchlässigkeit < 0,2 µm) erreichbar. Dieser muss personenbezogen eingesetzt werden, da die Gefahr der retrograden Kontamination und damit der Übertragung von Erregern von der Außenseite der Filterfläche besteht. Wenn der Patient die Wundspülung selbst durchführt, besteht ein Kontaminationsrisiko durch Handlingfehler.
01.09.2017 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Sterile Binden im OP
Es gibt Berichte, dass die Verordnung von sterilen Binden im Rahmen des Sprechstundenbedarfs im OP durch die Prüfungsstelle der Vertragsärzte nicht akzeptiert wurde. Nach deren Meinung würden im OP keine sterilen Binden benötigt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.